RATIONAL Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RATIONAL Aktiengesellschaft
Landsberg am Lech
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 15.05.2020

RATIONAL Aktiengesellschaft

Landsberg am Lech

WKN 701 080
ISIN DE0007010803

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C-19 AuswBekG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie und mit dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für Aktionäre, interne und externe Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER RATIONAL
AKTIENGESELLSCHAFT (VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG)

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der

am Mittwoch, 24. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Sitz in Landsberg am Lech ein.

Die Versammlung findet gemäß § 1 Abs. 2 C-19 AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft, Siegfried-Meister-Straße 1, 86899 Landsberg am Lech, statt.

Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können. Die Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der weiteren Angaben zur Einberufung und Teilnahmebedingungen ermöglicht.

Bitte beachten Sie zudem folgenden wichtigen Hinweis:

Auch Aktionäre, die sich selbst oder über einen Bevollmächtigten bereits zu der ursprünglich für den 6. Mai 2020 einberufenen und zwischenzeitlich abgesagten Präsenz-Hauptversammlung angemeldet haben, müssen sich zu der hiermit für den 24. Juni 2020 einberufenen virtuellen Hauptversammlung erneut anmelden.

INVESTORPORTAL

Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG über das InvestorPortal, auf der RATIONAL-Homepage unter

www.rational-online.com

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) live in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).

Zur Verfolgung der Übertragung im Internet und zur Ausübung der Aktionärsrechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre und ggf. ihre Bevollmächtigten berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden. Einzelheiten zu den Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung und Teilnahmebedingungen“, der im Anschluss an die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen abgedruckt ist.

Die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung erfolgt am 24. Juni 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) nur für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über das InvestorPortal. Der Zugang zum InvestorPortal erfolgt durch Eingabe der hierfür dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung mitgeteilten erforderlichen Zugangsdaten, bestehend aus einer Eintrittskartennummer, einer Prüfziffer und einem selbstvergebenen Passwort. Eine öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im Internet findet nicht statt.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.com

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) zugänglich. Dort werden die Unterlagen auch während der Hauptversammlung virtuell zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher kein Beschluss zu fassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat haben in einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung Ende Februar 2020 und damit vor dem sprunghaften Anstieg der Corona-Ausbreitung in China, Europa, USA und dem Rest der Welt den Dividendenvorschlag in Höhe von 10,70 Euro beschlossen. Aufgrund der seitdem unvorhersehbaren und drastischen Veränderung der wirtschaftlichen Lage zahlreicher Kunden in vielen Märkten wurde die ursprüngliche Dividendenempfehlung von 10,70 Euro je Aktie überprüft.

Vorstand und Aufsichtsrat reduzieren deshalb angesichts der veränderten Situation die Dividendenempfehlung auf 5,70 Euro je Aktie und schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von Euro 377.898.712,31 wie folgt zu verwenden:

a) Zahlung einer Dividende von Euro 5,70 je dividendenberechtigter Aktie: Euro 64.809.000,00

b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung: Euro 313.089.712,31

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 29. Juni 2020 ausbezahlt werden.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung (Übertragung der Hauptversammlung in Ton und Bild, elektronische Teilnahme, Kommunikation und Stimmabgabe)

§ 13 der Satzung (Einberufung, Ort) regelt die Formalien der Einberufung und Anmeldung zur jährlichen Hauptversammlung, zum Veranstaltungsort bzw. zur Ausübung des Stimmrechts mittels Vollmachterteilung.

Durch die aktuellen Einschränkungen größerer Versammlungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sowie die technischen Entwicklungen ist die Möglichkeit der Übertragung der Hauptversammlung in Ton und Bild, die elektronische Teilnahme, Kommunikation und Stimmabgabe der Aktionäre aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat eine zeitgemäße und notwendige Option. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen.

Ergänzung des Titels § 13: „§ 13 (Einberufung, Ort, Teilnahme)“

Ergänzung um drei Textziffern zur Ermächtigung des Vorstands der Übertragung der Hauptversammlung in Wort und Bild sowie zur Ermöglichung der elektronischen Teilnahme, Kommunikation und Stimmabgabe der Aktionäre:

„7. Der Vorstand ist ermächtigt, die teilweise oder vollständige Übertragung der Hauptversammlung in Ton und Bild über elektronische und andere Medien zuzulassen.

8. Der Vorstand kann vorsehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Veranstaltungsort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können, und bestimmt gegebenenfalls die Einzelheiten.

9. Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen, und bestimmt gegebenenfalls die Einzelheiten.“

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.

II. Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.com

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) zugänglich. Dort werden die Unterlagen auch während der Hauptversammlung virtuell zugänglich sein. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die Internetseite ist auch das InvestorPortal erreichbar, das für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ggf. ihre Bevollmächtigten u. a. eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung ermöglicht. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

III. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung in diesem Jahr ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Rechtsgrundlage dafür ist § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des C-19 AuswBekG. Dies führt zu einigen Besonderheiten bei der Ausübung der Aktionärsrechte und beim Ablauf der Hauptversammlung.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung über das InvestorPortal verfolgen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird eine Eintrittskarte für die virtuelle Hauptversammlung (in der für die Hauptversammlung, insbesondere im InvestorPortal, verwendeten Dokumentation auch einfach als „Eintrittskarte“ bezeichnet) mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Eintrittskarte enthält unter anderem die Zugangsdaten zum InvestorPortal, bestehend aus der Eintrittskartennummer, der Prüfziffer und den persönlichen Angaben des Aktionärs von der Eintrittskarte (Vorname, Name oder Firma, Wohnort, Anzahl Aktien), mit denen Aktionäre sich ein eigenes Passwort vergeben können, und mit welchen die Aktionäre das unter oben genanntem Link zugängliche internetgestützte Online-Portal (InvestorPortal) der Gesellschaft nutzen können.

IV. InvestorPortal

Unter der oben genannten Internetadresse unterhält die Gesellschaft ein passwortgeschütztes InvestorPortal. Über das InvestorPortal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (oder ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das InvestorPortal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre dort mit ihrer Eintrittskartennummer, der Prüfziffer und einem persönlich vergebenen Passwort einloggen.

Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte bzw. ebenfalls auf der oben genannten Internetseite.

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

V. Voraussetzungen für die Ausübung von Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 3. Juni 2020, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 17. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Bayern LB
dwpbank, DSHVG
Landsberger Str. 187
80687 München
Deutschland

Fax-Nummer
+49 69 5099 1110

E-Mail-Adresse
hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Aufgrund der Absage der für den 6. Mai 2020 einberufenen Präsenz-Hauptversammlung der Gesellschaft sind bereits vorgenommene Anmeldungen von Aktionären für diese abgesagte Präsenz-Hauptversammlung gegenstandslos. Daher müssen sich Aktionäre, die sich bereits für die abgesagte Präsenz-Hauptversammlung angemeldet haben, gemäß den vorstehenden Maßgaben für die virtuelle Hauptversammlung erneut anmelden.

VI. Bedeutung des Nachweisstichtags

Für die Ausübung der Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben dagegen für die Berechtigung zur Ausübung von Rechten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung keine Auswirkung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

VII. Ausübung des Stimmrechts

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Aktionäre ihr Stimmrecht durch Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl), Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder über Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 C-19-AuswBekG). Für alle Arten der Stimmrechtsausübung benötigen Sie die Eintrittskarte, die Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung zugeschickt wird.

VIII. Verfahren für Briefwahl

Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Vor der Hauptversammlung steht ihnen dafür das mit der Eintrittskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Wenn das Briefwahlformular verwendet wird, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 22. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen:

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

Fax-Nummer
+49 89 30 90 3 746 75

oder E-Mail-Adresse
rational-hv2020@computershare.de

Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. Vor und während der Hauptversammlung steht Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl auch das InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfügung. Über das InvestorPortal können auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung etwaige zuvor abgegebene Briefwahlstimmen über das InvestorPortal erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden.

Wenn Erklärungen über die Erteilung, die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen auf mehreren der möglichen Übermittlungswege Post, Fax, E-Mail und InvestorPortal der Gesellschaft zugehen, gilt die zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als verbindlich.

Sollte es zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung geben, gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl schließt eine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte nicht aus. Die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte einschließlich der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen.

IX. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere Person ihrer Wahl oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis der Bevollmächtigung können die Aktionäre das Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, eines sonstigen Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform bis 22. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) an die Gesellschaft wie folgt übermitteln:

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

Fax-Nummer
+49 89 30 90 3 746 75

oder E-Mail-Adresse
rational-hv2020@computershare.de

Aktionäre haben elektronisch vor und bis zum Ende der Hauptversammlung im InvestorPortal die Möglichkeit, einen Dritten zu bevollmächtigen.

Auch Bevollmächtigte können das Stimmrecht nur durch elektronische Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten über das InvestorPortal setzt jedoch, gleich auf welchen Wegen die Bevollmächtigung erfolgt ist, immer voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Eintrittskarte verbundenen Zugangsdaten zum InvestorPortal erhält: Eintrittskartennummer, Prüfziffer und ein bereits selbst vergebenes Passwort bzw. die persönlichen Angaben des Aktionärs von der Eintrittskarte (Vorname, Name oder Firma, Wohnort, Anzahl Aktien).

X. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind zudem Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird.

Zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung von Weisungen können in Textform an die in Abschnitt VIII genannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 22. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch über das InvestorPortal erteilt, geändert oder widerrufen werden. Wenn Erklärungen über die Erteilung, die Änderung oder den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auf mehreren der möglichen Übermittlungswege Post, Fax, E-Mail und InvestorPortal der Gesellschaft zugehen, gilt die zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als verbindlich.

Sollte es zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung geben, gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl nicht aus. Die Stimmabgabe durch Briefwahl gilt als Widerruf der zuvor abgegebenen Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Nähere Einzelheiten zur Ausübung von Rechten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar unter:

www.rational-online.com

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“).

XI. Rechte der Aktionäre

1. Fragemöglichkeit der Aktionäre

Auf Grundlage des C-19 AuswBekG ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch die Möglichkeit einzuräumen, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ggf. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen. Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Etwaige Fragen sind bis zum Ablauf des 22. Juni 2020, 10:00 Uhr (MESZ), über das InvestorPortal der Gesellschaft einzureichen. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet (§ 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG). Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, einzelne oder wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.

2. Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das InvestorPortal Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären.

3. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG i. V. m. § 1 Abs. 3 Satz 4 C-19 AuswBekG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind, dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.

Das Verlangen muss dem Vorstand bis spätestens zum 24. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) schriftlich zugehen. Derartige Verlangen sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand –
Siegfried-Meister-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

4. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Anfragen, Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers und von Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich an die nachstehende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand –
Siegfried-Meister-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

Fax-Nummer
+49 8191 327 272

E-Mail-Adresse
s.arnold@rational-online.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG).

Die spätestens bis zum 9. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) unter der genannten Anschrift, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, vorbehaltlich der Regelungen in § 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 1 und Satz 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs und ggf. der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rational-online.com

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“) zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

XII. Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Die RATIONAL Aktiengesellschaft überträgt die Hauptversammlung im Internet. Hierbei können die personenbezogenen Daten von Teilnehmern verarbeitet werden, die zuvor Anträge und Fragen eingereicht haben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 (1) S. 1 lit. f) DS-GVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Personenbezogene Daten werden nicht außerhalb der EU/EWR übermittelt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt, wie dies für die zuvor genannten Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten die Gesellschaft nicht zu einer längeren Speicherung verpflichten.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO.

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutzbeauftragter@rational-online.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

RATIONAL Aktiengesellschaft
Datenschutz
Siegfried-Meister-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

RATIONAL Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Siegfried-Meister-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland
E-Mail: datenschutzbeauftragter@rational-online.com

XIII. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des InvestorPortals benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer. Sie benötigen einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. Für den Zugang zum InvestorPortal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Eintrittskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Eintrittskarte finden sich Ihre Zugangsdaten, mit denen Sie sich im InvestorPortal anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – das Stimmrecht bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte bzw. im Internet unter

www.rational-online.com

(im Bereich „Unternehmen“ > „Investor Relations“ > „Hauptversammlung“)

 

Landsberg am Lech, im Mai 2020

RATIONAL Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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