VEDES AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
VEDES AG
Nürnberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 15.05.2020

VEDES AG

Nürnberg

– Wertpapier-Kenn-Nr. 620 050 –

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein.

Diese findet statt am

Donnerstag, 25. Juni 2020, ab 15:00 Uhr

in unseren Geschäftsräumen in der Beuthener Straße 43 in Nürnberg.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahres- und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Die vorgenannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Eine Abschrift dieser Unterlagen wird den Aktionären zudem auf Verlangen und unter Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft unverzüglich erteilt. Anfragen sind an die im Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“ genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schlecht und Collegen audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 zu wählen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 96, 101 AktG und §§ 1 Nr. 1, 4 DrittelbG aus sechs von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern und drei Arbeitnehmervertretern.

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2020 scheidet turnusmäßig die Aktionärsvertreterin Frau Manon Motulsky, Wiesbaden, als Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat aus. Frau Motulsky stellt sich zur Wiederwahl.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Frau Manon Motulsky, selbständige Unternehmerin, Wiesbaden, erneut, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt für eine weitere Amtszeit gemäß der Satzung der Gesellschaft, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, mithin bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung von Frau Motulsky für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 beschließt.

Des Weiteren scheidet der Aktionärsvertreter Herr Bodo Meyer, Georgsmarienhütte, aufgrund seiner Mandatsniederlegung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2020 aus dem Aufsichtsrat aus.

Der Aufsichtsrat hält es für sinnvoll, das in der am 25. Juni 2020 stattfindenden Generalversammlung der Mehrheitsaktionärin VEDES eG neu gewählte Aufsichtsratsmitglied auch in den Aufsichtsrat der VEDES AG zu wählen.

Neben den Kandidaten, die bereits Mitglied des Aufsichtsrates sind, hat bislang Herr Patrick Lutz, Tenniken, Schweiz, für die Wahl in den Aufsichtsrat der VEDES eG kandidiert.

Der Aufsichtsrat schlägt daher Herrn Patrick Lutz, selbständiger Unternehmer aus Tenniken, Schweiz, zur Wahl in den Aufsichtsrat der VEDES AG vor. Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit von Herrn Bodo Meyer (§ 8 Abs. 2 S. 3 der Satzung), d.h. für die Zeit bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung von Herrn Lutz für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 beschließt.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aktionärsvertretern nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei

der DZ BANK AG
vertreten durch dwpbank
– DSHVG –
Landsberger Str. 187
80687 München

der Gesellschaftskasse, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank

während der jeweiligen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Die Hinterlegung muss spätestens am 18. Juni 2020 erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:

•     per Post: VEDES AG, z.Hd. Frau Wachsmann
Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, Deutschland
•     per Telefax: Telefax-Nr. +49(0)911.6556.6360
•     via E-Mail: wachsmann@vedes.com

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 10. Juni 2020 unter den oben genannten Adressen eingegangen sind, werden den anderen Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang im Bundesanzeiger zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Nürnberg, im Mai 2020

VEDES AG

Der Vorstand

Dr. Thomas Märtz                Achim Weniger

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