Dinkelacker Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Dinkelacker AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 20.05.2020

DINKELACKER AG

Stuttgart

– Wertpapier-Kenn-Nummer 553830 –
– ISIN DE 0005538300 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Vorbemerkung

Bekanntlich haben wir unsere ordentliche Hauptversammlung vom 7. April 2020 auf den 30. Juni 2020 verschoben, um den Kontaktbeschränkungen auf Grund der Covid-19-Pandemie Rechnung zu tragen. Leider ist jedoch eine Aufhebung der Beschränkungen bei größeren Versammlungen derzeit nach wie vor nicht absehbar. Es ist daher zu befürchten, dass eine Hauptversammlung Ende Juni noch den gleichen Auflagen unterliegt, die die „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)“ vorsieht, wonach u.a. Veranstaltungen und Versammlungen untersagt sind.

Um den festgesetzten Hauptversammlungstermin nicht erneut absagen zu müssen und auf einen späteren Termin in unserem am 30. September 2020 endenden Geschäftsjahr zu verschieben, halten wir es für erforderlich und sachgerecht, von der im Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie („Covid-19-Gesetz“) geschaffenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Kommt ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung zustande, kann die vorgeschlagene Dividende in voller Höhe ausgezahlt werden. Die Entscheidung über eine virtuelle Hauptversammlung, bei der die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch ohne Ermächtigung durch die Satzung treffen. Voraussetzung ist die Einhaltung von vier Punkten, vor allem dass die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt und die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich ist. Den Aktionären wird die Möglichkeit zur Übermittlung von Fragen per E-Mail eingeräumt. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen über die Zulassung und Beantwortung der Fragen, wobei er vorgibt, dass die Fragen spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind (unter der E-Mail-Adresse hvfragen@dinkelacker-ag.de).

Wir bitten hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft, ohne physische Präsenz an der am Dienstag, den 30. Juni 2020, um 11.00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der Dinkelacker – Schwaben Bräu GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 46, 70178 Stuttgart, stattfindenden virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen.

Die Hauptversammlung wird live in Bild und Ton in unserem Aktionärsportal im Internet unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlung

übertragen. Voraussetzung für den Zugang zum Aktionärsportal ist die vorangegangene Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2019 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zugänglich zu machen und können im Internet unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/finanzberichte/geschaeftsberichte

abgerufen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der DINKELACKER Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe von € 9.605.805,89 wird in Höhe von € 9.316.320,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 20,00 je dividendenberechtigter Stückaktie und eines Bonus in Höhe von € 12,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 289.485,89 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 8.865 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende und der Bonus sollen am 3. Juli 2020 ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, etwaige Vollmachtsnachweise und die Briefwahl sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, den Nachweis einer etwaigen Bevollmächtigung sowie für die Briefwahl geben wir folgende Adresse an:

Dinkelacker Aktiengesellschaft
c/o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach
Telefax: 0049 6021 58 97 35
E-Mail: hvdinkelacker2020@fae-gmbh.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Dinkelacker Aktiengesellschaft
Königstraße 18, 70173 Stuttgart
Telefax: 0049 711 222 157 – 29
E-Mail: hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis hat nach § 15 Abs. 3 der Satzung durch einen in Textform von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, das ist der 9. Juni 2020 (Nachweisstichtag), bezieht. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform unter der vorstehend für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises genannte Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 23. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Anmeldebestätigungen übersandt.

Das Aktionärsportal ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlung

ab dem 9. Juni 2020 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit den Zugangsdaten einloggen, die sie mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können bis spätestens 29. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten Formulars zur Stimmrechtsausübung an die vorstehend für die Briefwahl genannte Adresse übersandt werden. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Zusätzlich steht den Aktionären das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlung

zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ab dem 9. Juni 2020 bis zum Schluss der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 30. Juni 2020 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können auch während der Hauptversammlung bis zum Schluss der Abstimmung zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden. Detailinformationen sind in dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung enthalten.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die elektronische Zuschaltung des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung übersandten Zugangsdaten erhält.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Er übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf von Vollmachten und Änderungen von Weisungen können bis spätestens 29. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten Formulars an die vorstehend für Vollmachtsnachweise genannte Adresse übersandt werden. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Zusätzlich steht den Aktionären das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlung

zur Verfügung, über das eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ab dem 9. Juni 2020 bis zum Schluss der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 30. Juni 2020 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können auch während der Hauptversammlung bis zum Schluss der Abstimmung zuvor erteilte Vollmachten und Weisungen geändert oder widerrufen werden. Detailinformationen sind in dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung enthalten.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen, zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen kann.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz

Aktionäre haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz). Hierfür müssen sich Aktionäre rechtzeitig gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Es werden ausschließlich in deutscher Sprache gestellte Fragen berücksichtigt.

Fragen der Aktionäre sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens 28. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

hvfragen@dinkelacker-ag.de

einzureichen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung kann in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung von rechtzeitig gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung unter Angabe der Anmeldebestätigungs-Nummer sowie des Namens im Wege der elektronischen Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

erklärt werden.

Hinweis zur Aktionärshotline

Bei organisatorischen Fragen zu unserer virtuellen Hauptversammlung können sich Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an

hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

wenden. Zusätzlich stehen wir Ihnen telefonisch von Montag bis einschließlich Freitag zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr unter 0049 711 222 157 0 zur Verfügung.

Datenschutzrechtliche Betroffenheitsinformation für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung, den dem Aktionär zugeteilten Zugangscode zum Aktionärsportal, die IP-Adresse, von der aus der Aktionär das Aktionärsportal nutzt, die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl, soweit der Aktionär auch Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Mitglied des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, den Inhalt der vom Aktionär eingereichten Fragen und den Inhalt ihrer Beantwortung sowie ein gegebenenfalls erhobener Widerspruch; gegebenenfalls Name und Vorname des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters, die Vollmachtserteilung an ihn und dessen IP-Adresse) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Vorstände, den Herren Werner Hübler und Thomas Wagner.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse hieran hat. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären werden der Name des Aktionärs und eine gegebenenfalls abgegebene Begründung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Baden-Württemberg, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen die Gesellschaft und unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter den nachstehenden Kontaktmöglichkeiten:

Dinkelacker Aktiengesellschaft
Königstraße 18
70173 Stuttgart
Telefax: 0049 711 222 157-29
E-Mail: investor.relations@dinkelacker-ag.de
E-Mail: datenschutz@dinkelacker-ag.de

 

Stuttgart, im Mai 2020

Dinkelacker Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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