plenum Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
plenum Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 20.05.2020

plenum Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

ISIN DE000A161Z44 / WKN A161Z4

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, den 2. Juli 2020, um 10:30 Uhr im THE SQUAIRE Conference-Center, Raum Christo 1, THE SQUAIRE 12, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main, ein.

Die Hauptversammlung findet nach einvernehmlicher Abstimmung von Aufsichtsrat und Vorstand auch in der aktuell durch die Corona Pandemie gezeichneten Zeit als Präsenztermin statt. In der Erwartung einer mit den vergangenen Geschäftsjahren vergleichbaren Präsenz können die aktuellen Kontakt- und Versammlungsrestriktionen sehr gut eingehalten werden.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die plenum Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 761.426,68 wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnung: Euro 761.426,68
Bilanzgewinn: Euro 761.426,68
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019

Dem Vorstand gehörten im Berichtsjahr 2019 die Herren Ulf Wohlers sowie Volker Elders an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr die Herren Dr. Walter Herzog, Thies Eggers und Dr. Klaus Freihube an.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Walter Herzog, Thies Eggers und Dr. Klaus Freihube endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2020.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 9 Absatz 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung am 2. Juli 2020 und bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt,

a)

Herrn Dr. Walter Herzog, selbstständiger Unternehmensberater und Coach, wohnhaft in Ottobrunn,

b)

Herrn Thies Eggers, selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Pullach, und

c)

Herrn Diplom-Kaufmann Dr. rer. pol. Klaus Freihube, Geschäftsführer der SF Beteiligungen GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft in Frankfurt am Main,

in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die plenum Aktiengesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr zu bestellen.

ENDE DER TAGESORDNUNG

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft nach § 14 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Anmeldung werden nicht mitgezählt.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis Donnerstag, 25. Juni 2020, 24:00 Uhr, zugehen:

plenum Aktiengesellschaft
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
Deutschland
Telefax: +49 (0) 2202 23569-11
E-Mail: plenum2020@aaa-hv.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit von Freitag, 26. Juni 2020, 0:00 Uhr, bis einschließlich Donnerstag, den 2. Juli 2020, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (vgl. § 14 Absatz 6 der Satzung). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Donnerstag, den 25. Juni 2020, 24:00 Uhr. Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist, kann eine Verfügung jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung eines Aktionärs haben.

Kreditinstitute und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben (§ 135 Absatz 6 AktG).

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung gemäß den vorstehenden Bestimmungen Sorge zu tragen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung nicht persönlich, sondern durch einen bestimmten Bevollmächtigten teilnehmen will.

Wenn die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer Person erfolgt, die nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, gilt: Für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten sowie den Nachweis gegenüber der Gesellschaft ist Textform (§ 126b BGB) erforderlich.

Werden Kreditinstitute bzw. diesen gemäß § 135 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

Soll die Erteilung der Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, so kann diese an die unter der vorstehend unter „Teilnahme an der Hauptversammlung“ genannten Adresse gesendet werden. An diese Adresse können auch Nachweise über vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten bzw. deren Widerruf erbracht werden.

Am Tag der Hauptversammlung können diese Erklärungen bzw. Nachweise gegenüber der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung abgegeben bzw. erbracht werden.

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG können an folgende Adresse übersandt werden:

plenum Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
THE SQUAIRE WEST 15
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefax: +49 (0)69 6435524-60E-Mail: aktie@plenum.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, das heißt solche, die der Gesellschaft bis Mittwoch, den 17. Juni 2020, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Internet unter

https://www.plenum.de/unternehmen/investor-relations

unverzüglich zugänglich gemacht.

Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.

Das Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Ab der Einberufung der Hauptversammlung liegen die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1, also der Jahresabschluss und der Lagebericht für die plenum Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 nebst Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (plenum Aktiengesellschaft, THE SQUAIRE WEST 15, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland) zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten aus. Auf eine entsprechende Anfrage hin werden diese Unterlagen Aktionären übersandt.

Die Unterlagen werden ferner auf der Internetseite der plenum Aktiengesellschaft unter

https://www.plenum.de/unternehmen/investor-relations

veröffentlicht.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2020

plenum Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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