Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
plenum Aktiengesellschaft Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 20.05.2020 |
plenum AktiengesellschaftFrankfurt am MainISIN DE000A161Z44 / WKN A161Z4Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, den 2. Juli 2020, um 10:30 Uhr im THE SQUAIRE Conference-Center, Raum Christo 1, THE SQUAIRE 12, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main, ein. Die Hauptversammlung findet nach einvernehmlicher Abstimmung von Aufsichtsrat und Vorstand auch in der aktuell durch die Corona Pandemie gezeichneten Zeit als Präsenztermin statt. In der Erwartung einer mit den vergangenen Geschäftsjahren vergleichbaren Präsenz können die aktuellen Kontakt- und Versammlungsrestriktionen sehr gut eingehalten werden. Tagesordnung
ENDE DER TAGESORDNUNGTeilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft nach § 14 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag der Anmeldung werden nicht mitgezählt. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis Donnerstag, 25. Juni 2020, 24:00 Uhr, zugehen: plenum Aktiengesellschaft Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit von Freitag, 26. Juni 2020, 0:00 Uhr, bis einschließlich Donnerstag, den 2. Juli 2020, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (vgl. § 14 Absatz 6 der Satzung). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Donnerstag, den 25. Juni 2020, 24:00 Uhr. Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist, kann eine Verfügung jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung eines Aktionärs haben. Kreditinstitute und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben (§ 135 Absatz 6 AktG). Stimmrechtsvertretung Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung gemäß den vorstehenden Bestimmungen Sorge zu tragen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung nicht persönlich, sondern durch einen bestimmten Bevollmächtigten teilnehmen will. Wenn die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer Person erfolgt, die nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, gilt: Für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten sowie den Nachweis gegenüber der Gesellschaft ist Textform (§ 126b BGB) erforderlich. Werden Kreditinstitute bzw. diesen gemäß § 135 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen. Soll die Erteilung der Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, so kann diese an die unter der vorstehend unter „Teilnahme an der Hauptversammlung“ genannten Adresse gesendet werden. An diese Adresse können auch Nachweise über vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten bzw. deren Widerruf erbracht werden. Am Tag der Hauptversammlung können diese Erklärungen bzw. Nachweise gegenüber der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung abgegeben bzw. erbracht werden. Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG können an folgende Adresse übersandt werden: plenum Aktiengesellschaft Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, das heißt solche, die der Gesellschaft bis Mittwoch, den 17. Juni 2020, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Internet unter https://www.plenum.de/unternehmen/investor-relationsunverzüglich zugänglich gemacht. Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. Unterlagen zur Hauptversammlung Ab der Einberufung der Hauptversammlung liegen die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1, also der Jahresabschluss und der Lagebericht für die plenum Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 nebst Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (plenum Aktiengesellschaft, THE SQUAIRE WEST 15, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland) zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten aus. Auf eine entsprechende Anfrage hin werden diese Unterlagen Aktionären übersandt. Die Unterlagen werden ferner auf der Internetseite der plenum Aktiengesellschaft unter https://www.plenum.de/unternehmen/investor-relationsveröffentlicht.
Frankfurt am Main, im Mai 2020 plenum Aktiengesellschaft Der Vorstand |