NWN Nebenwerte Nachrichten AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
NWN Nebenwerte Nachrichten AG
Haar
Gesellschaftsbekanntmachungen 13. ordentliche Hauptversammlung 20.05.2020

NWN Nebenwerte Nachrichten AG

Haar

Einladung

Die Aktionäre der NWN Nebenwerte Nachrichten AG werden zur am 18. Juni 2020 um 18.30 h
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Leibstr. 61, 85540 Haar stattfindenden

Hauptversammlung

eingeladen, für die die folgende Tagesordnung gilt:

Tagesordnung
der 13. ordentlichen Hauptversammlung
der NWN Nebenwerte Nachrichten AG
für die Geschäftsjahre 2018 und 2019

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Anhang für das Geschäftsjahr 2018 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2018 von -7.652,69 Euro wie folgt zu verwenden: Der Bilanzverlust soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.

TOP 3

Beschlussfassung über Entlastung des Vorstandsmitglieds

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstandes Carsten Stern für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

TOP 5

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Anhang für das Geschäftsjahr 2019 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats

TOP 6

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2019 von -1.309,25 Euro wie folgt zu verwenden: Der Bilanzverlust soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.

TOP 7

Beschlussfassung über Entlastung des Vorstandsmitglieds

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstandes Carsten Stern für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 8

Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Berechtigung ist durch eine in Textform in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des Depot führenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, 29. Mai 2020, 0.00 Uhr, („Nachweisstichtag“) zu beziehen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung zur Hauptversammlung müssen der Gesellschaft (Leibstr. 61, 85540 Haar, Tel: 089/4357-1171, Fax: 089 /4357-1381; E-Mail: carsten.stern@nebenwerte-nachrichten.de) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung und damit spätestens bis zum Ablauf des 11. Juni 2020, 24.00 Uhr, zugegangen sein.

Gegenanträge werden auf der Homepage der Gesellschaft

www.nebenwerte-journal.de

veröffentlicht.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

 

Haar, im Mai 2020

Der Vorstand

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