One Hotels & Resorts AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
One Hotels & Resorts AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 22.05.2020

One Hotels & Resorts AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Donnerstag, den 25. Juni 2020
um 14:00 Uhr

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die Hauptversammlung findet als
virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Billigung der vom Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegten, mit dem uneingeschränkten Testat der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehenen Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns gemäß § 172 AktG in der Sitzung des Aufsichtsrats am 23.04.2020, erfolgt.

Für den Gewinnverwendungsbeschluss ist die Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung an den festgestellten Jahresabschluss gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 AktG gebunden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Gewinnverwendungsbeschluss:

Der Bilanzgewinn setzt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

EUR
Jahresüberschuss 45.247.497,10
Gewinnvortrag aus Vorjahr 55.514.378,63
Ausschüttung 2018 -32.992.854,24
Bilanzgewinn 67.796.021,49

Der gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 67.796.021,49 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

Teilnahme an der Ordentlichen Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im aktuellen Aktienregister der One Hotels & Resorts AG (Stand: 25.06.2020) eingetragen sind und bis zum Tage der Hauptversammlung bestätigen, dass ihre Aktien vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den in der Einberufung bezeichneten sonstigen Stellen oder bei ihnen selbst während der Geschäftsstunden hinterlegt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen sind.

Am Tage der Hauptversammlung kann eine Hinterlegung bei der Gesellschaft nur noch in den Räumen der Hauptversammlung erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzureichen.

Am Tage der Hauptversammlung kann die Einreichung nur noch in der Weise bewirkt werden, dass die Bescheinigung der Gesellschaft in den Räumen der Hauptversammlung vorgelegt wird.

Die Hinterlegung der Aktien gilt auch dann als bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Auslagen zur Ordentlichen Hauptversammlung:

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen unter einem den Aktionären mit Einladung zugesandten Link folgende Berichte zur Einsicht aus:

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats der One Hotels & Resorts AG für das Geschäftsjahr 2019;

Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG) für das Geschäftsjahr 2019.

Jedem Aktionär wird auf Verlangen kostenlos eine Abschrift erteilt.

 

München, im Mai 2020

Der Vorstand

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