AER Kooperation AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AER Kooperation AG
Bielefeld
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 26.05.2020

AER Kooperation AG

Bielefeld

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre der AER Kooperation AG, Sitz Bielefeld, werden hiermit zu der am

Mittwoch, den 17. Juni 2020 um 11:00 Uhr

virtuell stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

Nachwahl eines ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds

Das Aufsichtsratsmitglied Siegfried Klausmann hat mit Wirkung vom 07.05.2020 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Somit bedarf es der Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgende Person für die Zeit bis zum Rest der Amtszeit des ursprünglich in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.07.2019, vollständig neu innerhalb der laufenden Aufsichtsratsperiode am 17.01.2020, gewählten Aufsichtsrats mit folgender Person nachzubestellen:

Frau Heike Czalaun, München, Geschäftsführerin

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens vor Beitritt in die virtuelle Hauptversammlung schriftlich oder elektronisch unter

hv@aer.coop

vorgelegt werden.

Steht eine Aktie mehreren Berechtigten (z.B. GbR, OHG) zu, so können diese die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.

Wichtige Sonderregelung virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand macht mit Zustimmung des Aufsichtsrates von seinem Recht nach § 1 Abs. 2 S.1, Abs. 6 S.1 COVMG Gebrauch, die außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen.

Ort der aoHV im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist Mauerkircherstr. 4, 81679 München.

Es ist zu beachten, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können; sollten sich diese gleichwohl dort einfinden, wird kein Zutritt gewährt.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, der aoHV via Bild- und Tonübertragung beizuwohnen. Die Zugangsdaten für den Livestream werden allen Aktionären rechtzeitig vor der aoHV zugänglich gemacht. Der Livestream ermöglicht keine Online-Teilnahme i.S.d. § 118 Abs. 1 S. 2 AktG.

Fragen von Aktionären an die Hauptversammlung zum Tagesordnungspunkt können bis spätestens 15.06.2020, 24:00 Uhr, ausschließlich per E-Mail an

hv@aer.coop

eingereicht werden.

 

Bielefeld, den 19. Mai 2020

AER KOOPERATION AG

Der Vorstand

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