hofer Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
hofer Aktiengesellschaft
Nürtingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 26.05.2020

hofer Aktiengesellschaft

Nürtingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der hofer AG 2020

Wir laden unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am Samstag, den 27. Juni 2020, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der hofer AG
in 72622 Nürtingen, Ohmstraße 15,

ein.

Tagesordnung:

1.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2019

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2019

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der hofer AG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzverlust des Jahres 2019 i.H.v. EUR -221.386,68 auf neue Rechnung vor zu tragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

7.

Wahl des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH, Stuttgart, als Abschlussprüfer für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen, sofern sich aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses ergeben sollte.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 16 der Satzung alle Aktionäre berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Die Vollmachten sind in jedem Fall schriftlich zu erteilen. Der Bevollmächtigte oder die Vereinigung von Aktionären hat seine Stimmberechtigung durch die Übergabe einer schriftlichen Vollmachtsurkunde, ausgestellt durch den vertretenen Aktionär, an die Gesellschaft zu deren Verbleib, spätestens zu Beginn der Hauptversammlung, nachzuweisen.

Begründete Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge sind schriftlich und in deutscher Sprache an folgende Adresse zu richten:

hofer AG
zu Händen Dr. Alexander NÄSER
Ohmstraße 15
72622 Nürtingen

oder via E-Mail an: investor-relations@hofer.de

 

Nürtingen, 19. Mai 2020

hofer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Thomas JESSULAT

Vorstand:
Johann HOFER (Vorsitzender)
Wolfgang STEPHAN
Dr. Alexander NÄSER

Sitz der Gesellschaft: Nürtingen
Amtsgericht Stuttgart HRB 723593

hofer AG
Ohmstraße 15
72622 Nürtingen

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