Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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J. Engelsmann Aktiengesellschaft. Ludwigshafen am Rhein |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 26.05.2020 |
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J. Engelsmann Aktiengesellschaft.Ludwigshafen am RheinHauptversammlung 2020
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1. |
Änderungsvorschlag für den § 23 Verwendung des Bilanzgewinns der aktuellen Satzung. Wir verweisen auf Anlage 1 zur Tagesordnung |
2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrats |
3. |
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2019 |
4. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 |
5. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Keiper & Co, Haardter Treppenweg 6, 67433 Neustadt zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. |
7. |
Neuwahl des Aufsichtsrates Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Herrn Dr. Vautz zur Wiederwahl vor. |
8. |
Verschiedenes |
Ludwigshafen, 19.05.2020
Der Vorstand
Anlage 1
§ 23 Verwendung des Bilanzgewinns
Bisherige Fassung:
Die Hauptversammlung beschließt alljährlich über die Verwendung des Bilanzgewinns für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Die Aktionäre haben einen Anspruch auf 4 % des auf ihre Aktien einbezahlten Betrages.
Änderungsvorschlag:
Der Bilanzgewinn, der sich aus dem Jahresabschluss nach Vornahme der Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen und Rücklagen ergibt, wird auf die Aktionäre verteilt, soweit die Hauptversammlung nicht eine anderweitige Verwendung beschließt. An Stelle oder neben einer Barausschüttung kann von der Hauptversammlung auch eine Sachausschüttung beschlossen werden.