ElringKlinger AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ElringKlinger AG
Dettingen / Erms
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 115. ordentlichen Hauptversammlung 27.05.2020

ElringKlinger AG

Dettingen / Erms

ISIN DE 0007856023, WKN 785 602

Einladung zur 115. ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) laden wir Sie mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu unserer 115. ordentlichen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Dienstag, den 7. Juli 2020, 10:00 Uhr, die im ICS Internationalen Congresscenter Stuttgart, Messepiazza, 70629 Stuttgart, stattfindet, ein. Sie können an der Hauptversammlung nicht persönlich vor Ort teilnehmen.

Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl, insbesondere über elektronische Kommunikationsmittel, oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289a Abs. 1, 315a Handelsgesetzbuch sowie des Corporate-Governance-, des Vergütungsberichts und des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts

Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich.

Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte und für die Dividendenzahlung relevante Jahresabschluss der ElringKlinger AG zum 31. Dezember 2019 weist einen Bilanzverlust aus. Daher entfällt in diesem Jahr der Tagesordnungspunkt, der eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht.

Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,

zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021, sofern diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.

Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus zwölf Mitgliedern. Jeweils sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären und von den Arbeitnehmern der inländischen Betriebsstätten der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gewählt. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juli 2020 endet die Amtszeit der sechs durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Demnach sind sechs neue Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Nach Maßgabe von § 96 Abs. 2 Aktiengesetz i. V. m. § 5 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz muss der Aufsichtsrat sich jeweils zu mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammensetzen. Der Mindestanteil ist von den Anteilseigner- und den Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen. Für die von der Hauptversammlung zu wählenden sechs Mitglieder schlägt der Aufsichtsrat zwei Frauen und vier Männer vor. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl soll im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. Die neuen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind bereits im Mai 2020 gewählt worden. Auch deren Mandat beginnt mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juli 2020.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:

Klaus Eberhardt, 72 Jahre, Lindau
Selbstständiger Berater, Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG

Rita Forst, 65 Jahre, Dörsdorf
Selbstständige Beraterin, Ehemaliges Vorstandsmitglied der Adam Opel AG

Andreas Wilhelm Kraut, 46 Jahre, Rottenburg a.N.
Vorstand und CEO der Bizerba SE & Co. KG

Helmut P. Merch, 64 Jahre, Meerbusch
Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG

Gabriele Sons, 59 Jahre, Berlin
Rechtsanwältin, Ehemaliges Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Elevator AG

Manfred Strauß, 68 Jahre, Stuttgart
Geschäftsführender Gesellschafter der M&S Messebau und Service GmbH

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Es ist beabsichtigt, Herrn Klaus Eberhardt nach der Hauptversammlung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.

Nähere Informationen zum Lebenslauf der Kandidaten finden Sie im Anhang dieser Einladung sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung.

Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung einschließlich Auslagenersatz der Mitglieder des Aufsichtsrats ist derzeit gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit den Beschlüssen der Hauptversammlung (zuletzt am 13. Mai 2015) wie folgt geregelt:

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Jahr eine fixe Vergütung von 20.000 Euro und eine variable Vergütung in Höhe von 0,02 % des IFRS-Konzernergebnisses vor Steuern der letzten drei Geschäftsjahre, maximal jedoch 40.000 Euro. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für die Teilnahme an einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung 1.000 Euro. Die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss wird pro Jahr mit 4.000 Euro vergütet, wobei dieser Betrag beim Vorsitzenden eines Ausschusses verdoppelt wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats1 erhält das Zweifache der Gesamtvergütung, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Gesamtvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Mandat nicht das ganze Jahr innehatten, erhalten die fixe und variable Vergütung anteilig. Auslagen werden im angemessen Umfang ersetzt.

1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll angepasst werden, um zum einen den gestiegenen Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats in angemessener Weise zu entsprechenden, zumal die letzte Anpassung nunmehr fünf Jahre zurückliegt. Zum anderen soll gemäß der Anregung des Deutschen Corporate Governance Kodex (G. 18) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 der variable Vergütungsbestandteil entfallen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt zu ändern:

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Jahr eine fixe Vergütung von 50.000 Euro. Die variable Vergütung entfällt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende das Zweifache der fixen Vergütung. Die Mitgliedschaft in einem Ausschuss wird mit 6.000 Euro und im Prüfungsausschuss mit 10.000 Euro vergütet. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte des jeweiligen Betrages. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss fällt eine Vergütung nur an, wenn der Ausschuss tätig werden muss. Sitzungsgeld, Auslagenersatz und der Grundsatz zur anteiligen Vergütung bleiben unverändert.

Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsbestimmung zur Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden

Bisher regelt § 10 der Satzung der Gesellschaft, dass im Anschluss an jede ordentliche Hauptversammlung der Aufsichtsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen hat. Nunmehr soll die Wahl jeweils für die Dauer der bei der Wahl durch die Hauptversammlung bestimmten Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

㤠10

(1)

Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre gewählt worden sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters entspricht, soweit bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, ihrer Amtszeit als Mitglieder des Aufsichtsrats.

(2)

Scheidet der Vorsitzende oder der Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen.“

Tagesordnungspunkt 8
Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung zur Ermöglichung der schriftlichen oder elektronischen Stimmabgabe

§ 18 der Satzung der Gesellschaft soll um einen weiteren vierten Absatz ergänzt werden, damit den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt werden kann, ihre Stimme in der Hauptversammlung schriftlich oder elektronisch abzugeben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 18 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ergänzen:

„(4)

Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimme, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben dürfen. Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt macht.“

Tagesordnungspunkt 9
Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

Die von der Hauptversammlung am 13. Mai 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist am 13. Mai 2020 ausgelaufen. Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Aktiengesetz kann die Ermächtigung für bis zu fünf Jahre erteilt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzerngesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Ermächtigung wird am 8. Juli 2020 wirksam und gilt bis zum 7. Juli 2025. Die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2015 ist abgelaufen und damit aufgehoben.

b)

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots.

Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, so darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Kaufangebot, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlussauktionskurse im XETRA-Handel (oder eines vergleichbaren Nachfolgesystems) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der letzten fünf Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Umfang des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Angebots diesen Umfang überschreitet, kann das Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgt. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch wie folgt zu verwenden:

Die Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten oder mit einer Sperrfrist von nicht weniger als zwei Jahren zugesagt bzw. übertragen werden.

Die Aktien können Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran, angeboten und übertragen werden.

Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Der Vorstand kann abweichend davon mit Zustimmung des Aufsichtsrats bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien gemäß § 8 Abs. 3 Aktiengesetz erhöht.

d)

Die Ermächtigungen gemäß lit. c) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, umfassend oder teilweise ausgenutzt werden.

e)

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien nach Maßgabe der Ermächtigungen gemäß lit. c) verwendet werden.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz und der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019

Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind zum 19. Mai 2020 Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (lit. a) und/oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (lit. b):

Klaus Eberhardt

a)

MTU Aero Engines AG, München

b)

keine

Rita Forst

a)

NORMA Group SE, Maintal

b)

AerCap Holding N.V., Dublin/Irland

Joh. Winkelhofer Beteiligungs GmbH & Co KG, München

Westport Fuel Systems, Inc., Vancouver/Kanada

Andreas Wilhelm Kraut

a)

keine

b)

keine

Helmut P. Merch

a)

Rheinmetall Automotive AG, Neckarsulm

b)

Rheinmetall Denel Munition (PTY) Ltd., Sommerset West/Südafrika

Nitrochemie AG, Wimmis/Schweiz

Nitrochemie Wimmis AG, Wimmis/Schweiz

Nitochemie Aschau GmbH, Aschau

Sämtliche Mandate sind Konzernmandate im Sinne von § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Aktiengesetz.

Gabriele Sons

a)

keine

b)

TÜV Rheinland Berlin Bandenburg Pfalz e.V., Köln

Manfred Strauß

a)

keine

b)

Pro Stuttgart Verwaltungs GmbH, Stuttgart

Pro Stuttgart Verkehrsverein, Stuttgart

Eroca AG, Basel/Schweiz

Lechler GmbH, Metzingen

Mit Blick auf die Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird Folgendes erklärt:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen Frau Forst, Herr Kraut, Herr Merch und Frau Sons in keiner nach dieser Regelung offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur ElringKlinger AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der ElringKlinger AG oder einem wesentlich an der ElringKlinger AG beteiligten Aktionär.

Herr Klaus Eberhardt und Herr Manfred Strauß halten jeweils 33,33 % der Stimmrechte an der KWL Beteiligungs-GmbH (ohne Anspruch am Gewinn und an einem eventuellen Veräußerungs- oder Liquidationserlös), die direkt über 3.000 Aktien der ElringKlinger AG verfügt (Stand 19. Mai 2020). Geschäftsführer der KWL Beteiligungs-GmbH ist Herr Manfred Strauß. Darüber hinaus ist Herr Manfred Strauß Geschäftsführer der Lechler Beteiligungs-GmbH, die direkt 6.355.615 Aktien der ElringKlinger AG hält, der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH, die direkt 6.337.000 Aktien der ElringKlinger AG hält, sowie der Elrega GmbH, die direkt 24.000 Aktien der ElringKlinger AG hält. Schließlich ist Herr Manfred Strauß Geschäftsführer und Gesellschafter (ohne Anspruch am Gewinn und an einem eventuellen Veräußerungs- oder Liquidationserlös) der Elrena GmbH und Mitglied des Verwaltungsrats der Eroca AG. Zusammen halten die KWL Beteiligungs-GmbH, die Lechler Beteiligungs-GmbH, die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH, die Elrega GmbH sowie die Elrena GmbH und die Eroca AG 18.368.788 Aktien an der ElringKlinger AG (Stand 19. Mai 2020).

Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass alle vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können.

Zu Tagesordnungspunkt 9 erstattet der Vorstand folgenden Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz.

Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Beschlussfassung zur Ermächtigung des Erwerbs eigener Aktien soll der Gesellschaft die Möglichkeit verschaffen, eigene Aktien zu erwerben und diese insbesondere zur Ausgabe von Belegschaftsaktien, zur Finanzierung von Unternehmenserwerben und zur Einziehung zu verwenden. Die Ermächtigung soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, das Instrument des Erwerbs und der Verwendung eigener Aktien bei Bedarf im gesetzlich vorgesehenen Rahmen flexibel einsetzen zu können. Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand ausschließlich von den Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen. Konkrete Pläne für den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien bestehen derzeit nicht. Die Ermächtigung läuft bis zum 7. Juli 2025 und ersetzt die bisherige fünfjährige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die am 13. Mai 2020 abgelaufen ist.

Der Erwerb der eigenen Aktien soll nach dem vorgeschlagenen Beschluss über die Börse oder ein öffentliches Kaufangebot erfolgen. Im letzteren Fall kann jeder Aktionär entscheiden, ob und wie viele Aktien er veräußern will. Übersteigt die angebotene Anzahl der Aktien die nachgefragte Menge, kann der Erwerb der Aktien durch die Gesellschaft nach dem Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen. Beim Angebot kleinerer Mengen von Aktien von bis zu 100 Stück kann das öffentliche Kaufangebot eine bevorrechtigte Annahme vorsehen. Diese Möglichkeit dient letztlich dazu, bei der Annahme von Quoten die rechnerische und technische Abwicklung zu erleichtern und damit den Aufwand zu verringern.

Die Veräußerung bzw. Übertragung der aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien soll in den folgenden Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen können:

Die Ausgabe von Belegschaftsaktien im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann ein wirksames Instrument sein, die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen zu stärken und sich für dessen weiteren Erfolg einzusetzen. Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien versetzt die Gesellschaft in die Lage, eigene Aktien nach Bedarf bei der Abwicklung der Ausgabe von Belegschaftsaktien einzusetzen.

Die Gesellschaft kann eigene Aktien als Gegenleistung für Sachleistungen Dritter, insbesondere den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen daran, verwenden. Sofern diese Art der Gegenleistung im Rahmen solcher Transaktionen verlangt wird und sinnvoll ist, soll die Gesellschaft eigene Aktien dafür einsetzen können. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung berichten.

Schließlich soll die Gesellschaft eigene Aktien auch ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Es besteht die Möglichkeit, die Einziehung ohne Herabsetzung des Grundkapitals durchzuführen, wobei sich der anteilige Betrag je Aktie am Grundkapital in diesem Fall erhöht.

Der Vorstand wird die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien in allen vorgenannten Fällen nur nach Zustimmung des Aufsichtsrats ausüben.

Bei der beschriebenen Verwendung eigener Aktien muss das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf diese Aktien notwendigerweise ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Vermögens- und Beteiligungsinteressen der Aktionäre bei der Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf Grundlage des § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Aktiengesetz angemessen gewahrt werden. So beschränkt sich die Ermächtigung auf maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung. Gleichwohl werden Vorstand und Aufsichtsrat in jedem Fall sorgfältig abwägen, ob die Ausübung der Ermächtigung im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt.

Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen

Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand der ElringKlinger AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird am 7. Juli 2020 ab 10.00 Uhr live im Internet über den Online-Service übertragen. Beachten Sie dazu bitte im Einzelnen nachfolgend die weiteren Hinweise. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, wie nachstehend näher bestimmt, auszuüben.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der ElringKlinger AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung, damit am 7. Juli 2020, im Aktienregister eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, an folgende Adresse zugegangen ist

Hauptversammlung ElringKlinger AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

oder innerhalb der vorstehenden Anmeldefrist elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Services für Aktionäre unter der Internetadresse

www.elringklinger.de/hauptversammlung

Die Anmeldung hat in Textform zu erfolgen.

Details zum Online-Service für Aktionäre

Ein Formular zur Anmeldung sowie die persönlichen Zugangsdaten, die für die Nutzung des Online-Services benötigt werden, wird den Aktionären, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung (Dienstag, der 23. Juni 2020, 00:00 Uhr) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Sollten Aktionäre die Einladungsunterlagen – etwa, weil sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht im Aktienregister eingetragen sind – nicht unaufgefordert erhalten, werden diese den betreffenden Aktionären auf Verlangen zugesandt. Ein entsprechendes Verlangen ist an die oben genannte Anmeldeanschrift zu richten.

Mit den persönlichen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im Online-Service für Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden, einen Dritten bevollmächtigen, Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen sowie Briefwahlstimmen abgeben. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung können über den Online-Service für Aktionäre Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die abgegebenen Briefwahlstimmen bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung auch geändert beziehungsweise widerrufen werden.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. In diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs rechtzeitig innerhalb der oben genannten Frist und unter der oben genannten Anschrift Sorge zu tragen. Briefwahlstimmen können der Gesellschaft entweder unter der Anschrift

Hauptversammlung ElringKlinger AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax +49 89 30903-74675
E-Mail anmeldestelle@computershare.de

übermittelt oder über den Online-Service unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

abgegeben werden.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, insbesondere Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz genannte Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Briefwahlstimmen, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden, werden berücksichtigt, soweit sie der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugehen. Über den Online-Service können Briefwahlstimmen, deren Änderung bzw. Widerruf auch noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.

Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen Vermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist es nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen als maßgeblich betrachtet.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten selbst rechtzeitig innerhalb der oben genannten Frist und unter der oben genannten Anschrift anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, die übersandten Anmeldeformulare an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zusammen mit ihren jeweiligen Weisungen zu senden, damit sich der Bevollmächtigte rechtzeitig bis zum 30. Juni 2020 bei

Hauptversammlung ElringKlinger AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax +49 89 30903-74675
E-Mail anmeldestelle@computershare.de

anmelden kann.

Briefwahlstimmen, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden, werden berücksichtigt, soweit sie der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugehen. Über den Online-Service können Briefwahlstimmen, deren Änderung bzw. Widerruf auch noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige von § 135 Aktiengesetz erfasste Intermediäre bzw. nach § 135 Aktiengesetz Gleichgestellte dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben.

Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Stimmabgabe über von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht und von Weisungen kann in Textform an die vorstehend unter der Überschrift Stimmabgabe durch Briefwahl genannte Anschrift, per Fax an +49 89 30903-74675 oder per E-Mail an

anmeldestelle@computershare.de

übermittelt werden und muss der Gesellschaft bis 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, zugehen. Die Stimmrechtsvertreter können auch im Online-Service unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

bevollmächtigt und angewiesen werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Änderung sowie der Widerruf über den Online-Service können auch noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen, dann die per Fax abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform berücksichtigt.

Umschreibungsstopp

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 30. Juni 2020, 24:00 Uhr, entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 30. Juni 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 63.359.990 Euro. Von den insgesamt ausgegebenen 63.359.990 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und stimmberechtigt.

Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit dem COVID-19-Gesetz.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

Ergänzungen zur Tagesordnung können von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangt werden. Das Verlangen muss schriftlich erfolgen und mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also am 6. Juni 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen. Jedem Verlangen muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß § 127 Aktiengesetz und Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz

Aktionäre der Gesellschaft können zur Wahl des Abschlussprüfers und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats Wahlvorschläge und Gegenanträge zu bestimmten Beschlussvorschlägen der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Die Wahlvorschläge und/oder Gegenanträge müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also am 22. Juni 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, damit diese von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden können.

Die Ergänzungsverlangen sollen der Gesellschaft, Anträge und Wahlvorschläge können der Gesellschaft ausschließlich unter folgender Anschrift zugeleitet werden:

ElringKlinger AG
Hauptversammlung
Max-Eyth-Straße 2
72581 Dettingen/Erms
Fax +49 7123 724-858548
E-Mail hauptversammlung@elringklinger.com

Solche Anträge werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunfts- und Fragerechte gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz, Artikel 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz

Auf Grundlage von Artikel 2 COVID-19-Gesetz ist den Aktionären in der Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 Abs. 1 Aktiengesetz einzuräumen, jedoch muss die Möglichkeit bestehen, Fragen zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden.

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand entschieden, dass Fragen von zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären über den Online-Service unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

an den Vorstand gerichtet werden können.

Fragen haben sich dabei auf Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu beziehen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Fragen von Aktionären müssen der Gesellschaft bis spätestens 4. Juli 2020, 24:00 Uhr, über den Online-Service zugehen. Aus technischen Gründen kann der Umfang der einzelnen Frage unter Umständen auf eine bestimmte Zeichenzahl beschränkt sein. Die Anzahl der möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht beschränkt.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Weiter kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19- Maßnahmengesetz:

Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Briefwahl bzw. durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, können über den Online-Service unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch erklären. Die Erklärung ist über den Online-Service von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Der vollständige Wortlaut der Tagesordnung mit den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Beschlussfassung, den Berichten des Vorstands sowie den vorgenannten Teilnahmebedingungen und einer Adresse für Anfragen und Anträge von Aktionären ist zusätzlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung zusammen mit weiteren Informationen zur Hauptversammlung abrufbar. Er kann kostenfrei auch bei der Gesellschaft (ElringKlinger AG, Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms) angefordert werden.

Die Einzelheiten zur Anmeldung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Einladung übersandt werden.

Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 7. Juli 2020 sowie die Unterlagen zur Anmeldung, Stimmabgabe durch Briefwahl bzw. Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre übersenden.

Den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 können Sie gerne bei ElringKlinger AG, Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, per Post, per Fax (+49 7123 724-858548) oder per E-Mail (hauptversammlung@elringklinger.com) anfordern. Bitte geben Sie Ihre vollständige Anschrift an.

Übertragung im Internet

Für Aktionäre der ElringKlinger AG wird die gesamte Hauptversammlung am 7. Juli 2020 ab 10.00 Uhr live im Internet unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

übertragen. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe der Aktionärsnummer und des zugehörigen Zugangspasswortes. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessenten live im Internet unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

verfolgt werden und stehen dort nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht, sondern nur im Rahmen der durch das COVID-19-Gesetz geschaffenen und in dieser Einladung ausgeführten Möglichkeiten. Die Liveübertragung ermöglicht insbesondere keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz.

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Die Hauptversammlung am 7. Juli 2020 ist durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung am 27. Mai 2020 im Bundesanzeiger einberufen worden.

Dettingen/Erms, im Mai 2020

ElringKlinger AG

Der Vorstand

Anhang

Zu Punkt 5 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Klaus Eberhardt

Persönliche Angaben:

Jahrgang 1948

Selbstständiger Berater

Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG, Düsseldorf

Ausbildung

Studium der Mathematik, Physik und Wirtschaftswissenschaften in Tübingen.

Beruflicher Werdegang

Nach seinem Abschluss zum Diplom-Mathematiker begann Klaus Eberhardt 1972 seine berufliche Laufbahn bei der Standard Elektrik Lorenz AG. 1985 wechselte er zur Messerschmitt Bölkow-Blohm GmbH (später DASA), bei der er verschiedene leitende Positionen innehatte. 1992 ging er zur TEMIC Telefunken microelectronic GmbH und war dort zuletzt als Geschäftsführer tätig, bis er 1997 in den Vorstand der Rheinmetall AG berufen wurde. Von 2000 bis 2012 führte er den Vorsitz des Vorstands bei der Rheinmetall AG.

Rita Forst

Persönliche Angaben

Jahrgang 1955

Selbstständige Beraterin

Ehemaliges Vorstandsmitglied der Adam Opel AG, Rüsselsheim

Ausbildung

Studium zur Maschinenbau-Ingenieurin an der Hochschule Darmstadt mit Schwerpunkt „Energie- und Wärmetechnik“.

Beruflicher Werdegang

Rita Forst begann ihre Karriere 1977 bei der Adam Opel AG in Rüsselsheim als Motorenentwicklerin. 1984 absolvierte sie das einjährige „General Motors International Trainee Program“ in Detroit, Michigan/USA mit dem Bachelorabschluss in Mechanical Engineering am General Motors Institute. Nach verschiedenen leitenden Positionen bei Opel und in den verbundenen Tochterunternehmen von General Motors wurde Rita Forst 2010 in den Vorstand der Adam Opel AG berufen. Bis 2012 führte sie den Vorstandsbereich der Technischen Entwicklung bei Opel sowie die europäischen Entwicklungsaktivitäten von General Motors.

Andreas Wilhelm Kraut

Persönliche Angaben

Jahrgang 1973

Vorstand und CEO der Bizerba SE & Co. KG, Balingen

Ausbildung

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Beruflicher Werdegang

Andreas Wilhelm Kraut begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2000 mit einem Traineeprogramm bei Heidelberger Druckmaschinen AG. Ab 2001 war er als Area Sales Manager im Vertrieb tätig, dessen Leitung er 2003 übernahm. Im Jahr 2004 wechselte Andreas Wilhelm Kraut in die Bizerba Gruppe, für die er zunächst als Vice President Sales & Marketing, später als President und CEO in einer US-amerikanischen Tochtergesellschaft tätig war. 2009 kehrte er in die Position als geschäftsführender Gesellschafter der Bizerba GmbH & Co. KG nach Balingen, Deutschland, zurück. 2011 wurde er zum Vorsitzenden der Geschäftsführung (CEO) ernannt. Seit August 2016 verantwortet Andreas Wilhelm Kraut als Vorstand und CEO der Bizerba SE & Co. KG die Bereiche Vertrieb, Entwicklung und Global Quality.

Helmut P. Merch

Persönliche Angaben

Jahrgang 1956

Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG

Ausbildung

Studium der Wirtschaftswissenschaften zum Diplom-Kaufmann in Aachen und Essen.

Beruflicher Werdegang

Helmut P. Merch, seit 1982 für den Rheinmetall-Konzern tätig, ist seit 1. Januar 2013 Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG. Dort vertritt der diplomierte Kaufmann das Ressort Finanzen und Controlling. Er hat von Beginn an unterschiedliche Führungsaufgaben bei Tochtergesellschaften wahrgenommen, unter anderem als Spartenleiter und Vorstandsmitglied der ehemaligen Maschinenbau-Tochter Jagenberg AG und als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der früheren Elektronik-Tochter Aditron AG. Seit 2001 ist er Finanzvorstand des Unternehmensbereichs Defence in Personalunion.

Gabriele Sons

Persönliche Angaben

Jahrgang 1960

Rechtsanwältin

Ehemaliges Vorstandsmitglied der thyssenkrupp Elevator AG

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften in München, Heidelberg und Mainz.

Beruflicher Werdegang

Gabriele Sons begann ihre berufliche Laufbahn 1991 bei der Deutschen Lufthansa AG als Referentin für Tarifpolitik und Dozentin für Arbeitsrecht, anschließend war sie Leiterin Personal und Recht sowie Leiterin Personal und Soziales. Ab 1996 war sie für die Wella AG als Leiterin Personal Deutschland tätig und ab 1999 in der Geschäftsführung der Compass Group Deutschland GmbH sowie der Eurest Deutschland GmbH. 2003 wechselte Gabriele Sons als Arbeitsdirektorin in die Geschäftsführung der Schindler Deutschland Holding GmbH. Ab 2008 war Gabriele Sons Geschäftsführerin Personal der thyssenkrupp Industrial Services Holding GmbH und der TK Industrieservice GmbH. Von 2010 bis 2012 war sie Hauptgeschäftsführerin beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Zwischen Oktober 2012 und Oktober 2017 war Gabriele Sons Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Elevator AG.

Manfred Strauß

Persönliche Angaben

Jahrgang 1951

Geschäftsführender Gesellschafter der M&S Messebau & Service GmbH, Neuhausen a. d. F.

Ausbildung

Studium der Innenarchitektur in München.

Beruflicher Werdegang

Manfred Strauß war von 1976 bis 1978 Vertriebsleiter und Innenarchitekt bei der Firma Hospes Messebau in Stuttgart. Anschließend gründete er die M&S marketing und service Architekturbüro, Messe-, Kongress-, Event- und Veranstaltungstechnik. Im Jahr 1980 erfolgte die Gründung der M&S messebau und service GmbH. Im Jahr 2007 hat er die Geschäftsführung der Lechler Firmen in Ludwigsburg übernommen. Seit 2000 ist Manfred Strauß Mitglied des Aufsichtsrats der ElringKlinger AG. Im Jahr 1979 trat Manfred Strauß dem Beirat Pro Stuttgart Verkehrsverein bei und wurde 2012 zudem in den Vorstand gewählt.

Hinweise zum Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit Ihnen als Aktionär sowie zur Durchführung unserer Hauptversammlungen verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

abrufbar. Die ElringKlinger AG sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.

 

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