Phi-Stone AG
Kiel
Bekanntmachung des Vorstands gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 AktG über die Zusammensetzung
des nächsten Aufsichtsrates
Die Amtszeit des 1. Aufsichtsrates der Gesellschaft endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2020, welche voraussichtlich im Juli oder August 2020 stattfinden wird.
Nach Ansicht des Vorstandes der Gesellschaft setzt sich der nächste Aufsichtsrat gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den vorgenannten Vorschriften zusammen, wenn nicht von einem gemäß § 98 Abs. 2 AktG Antragsberechtigten innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Kiel angerufen wird.
Phi-Stone AG
Der Vorstand
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