Phi-Stone AG: Bekanntmachung des Vorstands gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 AktG über die Zusammensetzung des nächsten Aufsichtsrates

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Phi-Stone AG
Kiel
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung des Vorstands gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 AktG über die Zusammensetzung des nächsten Aufsichtsrates 04.06.2020

Phi-Stone AG

Kiel

Bekanntmachung des Vorstands gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 AktG über die Zusammensetzung
des nächsten Aufsichtsrates

Die Amtszeit des 1. Aufsichtsrates der Gesellschaft endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2020, welche voraussichtlich im Juli oder August 2020 stattfinden wird.

Nach Ansicht des Vorstandes der Gesellschaft setzt sich der nächste Aufsichtsrat gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den vorgenannten Vorschriften zusammen, wenn nicht von einem gemäß § 98 Abs. 2 AktG Antragsberechtigten innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Kiel angerufen wird.

 

Phi-Stone AG

Der Vorstand

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