InVision Aktiengesellschaft: Erwerb eigener Aktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
InVision Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Erwerb eigener Aktien 04.06.2020

InVision AG

Düsseldorf

ISIN: DE0005859698
WKN: 585969

Veröffentlichung nach § 49 Absatz 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb eigener Aktien)

Die Hauptversammlung der InVision AG hat am 29. Mai 2020 zu TOP 6 den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf des 28. Mai 2025 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals, die zusammen mit anderen eigenen Aktien 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt, zu erwerben und die Aktien, die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworben werden, unter Ausschluss des Bezugsrechts zu allen gesetzlichen Zwecken zu verwenden, auch außerhalb der Börse und ohne ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern.

Ferner hat die Hauptversammlung die Gesellschaft ermächtigt, die Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 17. April 2020 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft angegeben.

 

Düsseldorf, im Juni 2020

InVision AG

Der Vorstand

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