Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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SPV AG & Co. KGaA Gerstetten |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 05.06.2020 |
SPV AG & Co. KG a. A. i. L.GerstettenWKN: A0H50R
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TOP 1 |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 30.06.2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
TOP 2 |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat den von der Liquidatorin aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die Liquidatorin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen. |
TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Liquidatorin für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 Liquidatorin und Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidatorin für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 zu entlasten. |
TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 Liquidatorin und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 zu entlasten. |
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 13 Abs. 4 der Satzung lautet:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben und sich bei der Gesellschaft bis spätestens sieben Tage vor der Versammlung angemeldet haben. Der Anteilsbesitz ist wie folgt nachzuweisen: Die Aktien sind bis spätestens am siebten Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:
SPV AG & Co. KG a.A. i. L.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321/2748838
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
SPV AG & Co. KG a.A. i. L.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321/2748838
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen, etc. werden im Internet unter
www.spv-aktie.de
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Anschrift der Gesellschaft:
SPV AG & Co. KG a.A. i. L.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321/2748838
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die SPV AG & Co. KG a.A. i. L. verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die SPV AG & Co. KG a.A. i. L. die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der SPV AG & Co. KG a.A. i. L. welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der SPV AG & Co. KG a.A. i. L., nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der SPV AG & Co. KG a.A. i. L.
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Heidenheim, im Juni 2020
SPV AG & Co. KG a.A. i. L.
Der Vorstand der Liquidatorin Reich Immobilien AG