Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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KK Immobilien Fonds II AG & Co KG a. A. Heidenheim an der Brenz |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 05.06.2020 |
KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a. A.Heidenheim an der BrenzWKN A0N3E8
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TOP 1 |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 |
TOP 2 |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen. |
TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. |
TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
Unverbindliche Teilnahmehinweise
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 13 (4) der Satzung lautet wie folgt:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben und sich bei der Gesellschaft bis spätestens sieben Tage vor der Versammlung angemeldet haben. Der Anteilsbesitz ist wie folgt nachzuweisen: Die Aktien sind bis spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.
KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321 2748838
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
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Panoramaweg 18
89518 Heidenheim
FAX: 07321 2748838
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter
www.kk-fonds2.de
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Anschrift der Gesellschaft:
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Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A. verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
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Die Dienstleister der KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A., welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A., nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A.
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Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a.A. unter
www.kk-fonds2.de
zu finden.
Heidenheim, im Juni 2020
KK Immobilien Fonds II AG & Co. KG a. A.
vertreten durch die KK Immobilien Verwaltungs AG
(Die persönlich haftende Gesellschafterin)