ATOSS Software AG – Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Zuteilung von Berichtigungsaktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ATOSS Software AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Zuteilung von Berichtigungsaktien 08.06.2020

ATOSS Software AG

München

WKN 510440 – ISIN DE0005104400

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Zuteilung von Berichtigungsaktien

Die Hauptversammlung der ATOSS Software AG hat am 28. Mai 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 3.976.568,00 um Euro 3.976.568,00 auf Euro 7.953.136,00 nach den Vorschriften über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung der unter Punkt 2 b) der Tagesordnung dieser Hauptversammlung beschlossenen anderen Gewinnrücklage in Höhe von Euro 3.976.568,00 in Grundkapital.

Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 3.976.568 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie durchgeführt. Die neuen Aktien werden an die Aktionäre der ATOSS Software AG, München, im Verhältnis 1:1 ausgegeben, so dass auf je eine alte Aktie eine neu auszugebende Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt.

Dem Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 zugrunde gelegt. Dieser geprüfte und festgestellte Jahresabschluss ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main – Zweigniederlassung München, versehen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien und die entsprechende Satzungsänderung in § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft werden wirksam, sobald sie in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen worden sind. Die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die damit einhergehende Satzungsänderung sind zur Eintragung in das zuständige Handelsregister angemeldet worden; die Eintragung ist am 3. Juni 2020 erfolgt. Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der entsprechenden Satzungsänderung beträgt Grundkapital der ATOSS Software AG Euro 7.953.136,00 und ist in 7.953.136 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Den Aktionären der Gesellschaft werden aufgrund ihres Besitzes an alten Stückaktien im Verhältnis 1:1 neue Stückaktien zustehen, so dass auf jede alte Stückaktie eine neue Stückaktie aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien entfallen werden. Der jeweilige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der ATOSS Software AG wird sich hierdurch nicht verändern.

Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile laut Satzung ausgeschlossen ist und sämtliche Aktien der ATOSS Software AG in Girosammeldepots bei Intermediären verbucht werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der neuen Aktien nichts zu veranlassen. Die Abwicklung der vorgenannten Kapitalmaßnahme wird bei der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, zentralisiert.

Die 3.976.568 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird.

Die neuen Aktien werden kraft Gesetz an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel im regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen und in die Notierung aufgenommen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 8 wurde am 24. April 2020 im Bundesanzeiger in der veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung wiedergegeben.

 

München, im Juni 2020

ATOSS Software AG

Der Vorstand

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