2C Dental AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
2C Dental AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Hauptversammlung 10.06.2020

2C Dental AG

Berlin

Sehr geehrte Aktionäre, sehr geehrte Aufsichtsräte,

wir laden Sie zu der

Hauptversammlung
der 2C Dental AG am
Montag, den 13. Juli 2020, 10 Uhr,

Notariat Roman Bärwaldt
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB
Ebertstraße 15
10117 Berlin

ein.

Tagungsordnung:

TOP 1: Berichtigung der Satzung (Genehmigtes Kapital)

Im Nachgang der Kapitalerhöhung der 2C Dental AG vom 22. Oktober 2019 ist aufgefallen, dass bei der Schaffung des Genehmigten Kapitals 2019/II (Ziff. 5.5) die auszugebenen Aktien fälschlich als „auf den Inhaber lautenden Stückaktien“ bezeichnet wurden. Ausweislich Ziff. 5.3 und Ziff. 6.1 der Satzung ist das Grundkapital der 2C Dental AG jedoch ausschließlich in Namensaktien eingeteilt. Dies soll nunmehr berichtigt werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, Ziff. 5.5 der Satzung der 2C Dental AG wie folgt zu berichtigten:

„5.5

Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 27.216,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/II). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit das Kapital zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Sacheinlagen erhöht wird.

Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen in folgenden Fällen auszuschließen,

(i)

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen,

(ii)

soweit das Kapital zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen verwendet wird,

(iii)

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Optionsrechten oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft insbesondere zur Beteiligung von Organen, Mitarbeitern, Beratern und Dienstleistern ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde,

(iv)

soweit das Kapital zur Beteiligung strategisch wichtiger Investoren an der Gesellschaft verwendet wird,

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte festzulegen. Es besteht keine konkrete Zweckbindung, sofern die Nutzung des genehmigten Kapitales im Interesse der Gesellschaft ist. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital 2019/II zu ändern.

TOP 2: Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes, des Berichtes des Aufsichtsrates und des Vorschlages des Vorstandes zur Ergebnisverwendung für das Rumpfgeschäftsjahr 2019.

Hinweis: Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss mit gesonderten Beschluss vom 5. Juni 2020 gebilligt und damit festgestellt; somit entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

TOP 3: Bericht des Vorsitzenden des Vorstandes über den Verlauf des Geschäftsjahres 2019 und die bisherige Entwicklung des Geschäftsjahres 2020

Erläuterung der Stellungnahme zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und Lagebericht durch den Vorstand.

TOP 4: Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Verlust des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von – EUR 308.083,20 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

Hinweis: Seit dem 01. Januar 2017 können Dividenden frühestens am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag ausgezahlt werden (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG); eine frühere Fälligkeit ist ausgeschlossen (§ 58 Abs. 4 Satz 3 AktG).

TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 6: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 7: Sonstiges

Hinweise zur Hauptversammlung:

1.

Vorstand und Aufsichtsrat bitten darum, Vorschläge von Aktionären zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung dem Vorstand unter der Adresse 2C Dental AG, Europaplatz 2, 10557 Berlin, bis spätestens 28. Juni 2020 zuzuleiten.

2.

Im Falle einer Vollversammlung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, über den Verzicht aller Aktionäre auf die Einhaltung der Einberufungsförmlichkeiten nach § 121 Abs. 6 AktG zu beschließen.

3.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Ergebnisverwendung können jederzeit nach Voranmeldung unter

info@2cdental.com

in den Geschäftsräumen der 2C Dental AG vor der Hauptversammlung zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden; auf Wunsch eines Aktionärs werden diese Unterlagen an diesen übermittelt.

 

2C Dental AG

TAGS:
Comments are closed.