IGP Advantag AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IGP Advantag AG
Geldern
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG 23.06.2020

IGP Advantag AG

Geldern

Bekanntmachung von Stimmrechtsmitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Gräf Holding GmbH, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3, 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der IGP Advantag AG gehört.

2.

Herr Stefan Gräf, Berlin, hat uns gem. § 20 Abs. 1, 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der IGP Advantag AG gehört, da ihm die von der Gräf Holding GmbH gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

3.

Die IGP Beteiligungs AG, Berlin, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass eine Beteiligung in einer nach § 20 AktG mitteilungspflichtigen Höhe an der IGP Advantag AG nicht mehr besteht.

 

Geldern, den 16.06.2020

Der Vorstand

Raik Oliver Heinzelmann

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