Fair Value REIT-AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Fair Value REIT-AG
Gräfelfing
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 07.07.2020

Fair Value REIT-AG

Gräfelfing

ISIN: DE000A0MW975 / WKN: A0MW97

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
sowie
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

I.

Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG vom 25. Juni 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 8 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juni 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 250.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionspflichten auf insgesamt bis zu 7.055.161 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 14.110.322,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Den Aktionären steht dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 8 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, der am 22. Mai 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat.

Der Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168882) hinterlegt.

II.

Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020) sowie entsprechende Änderung der Satzung

Die Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG vom 25. Juni 2020 hat ferner unter Tagesordnungspunkt 9 die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals beschlossen. Danach ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 14.110.322,00, eingeteilt in bis zu Stück 7.055.161 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Das Bedingte Kapital 2020 dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 25. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung zur Gewährung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften begeben wurden oder noch begeben werden und ein Wandlungs- oder Optionsrecht auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht begründen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des jeweiligen Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten von diesen Rechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten ihre Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder aus genehmigtem Kapital geschaffene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 9 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, der am 22. Mai 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat.

Das Bedingte Kapital 2020 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 168882) wirksam werden.

III.

Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Darüber hinaus hat die ordentliche Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 25. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 10 die Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 24. Juni 2025 im Rahmen der gesetzlichen Grenzen eigene Aktien mit einem darauf entfallenden anteiligen Betrag in Höhe von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Gesellschaft wurde dabei ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden bzw. werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Im Rahmen einer Veräußerung der eigenen Aktien ist in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen bzw. der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 10 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, der am 22. Mai 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat.

 

Gräfelfing, im Juli 2020

Fair Value REIT-AG

Der Vorstand

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