Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, Aktiengesellschaft Köln |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 08.07.2020 |
|
Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, AktiengesellschaftKölnWir laden unsere Aktionäre hiermit zur ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNGein, die am Freitag, den 28. August 2020 um 11.00 Uhr im EDEN Hotel Früh am Dom, Sporergasse 1 in 50667 Köln, stattfindet. I. TAGESORDNUNG
II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNGDas Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 9.600 auf den Namen lautende Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 49 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich daher auf 9.561. Teilnahme- und stimmberechtigt sind diejenigen natürlichen und juristischen Personen, die als Aktionäre im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die laut § 11 der Satzung ihre Teilnahme angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Um es der Gesellschaft zu ermöglichen, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen, werden die Teilnehmer gebeten, sich in der Hauptversammlung ordnungsgemäß zu legitimieren. Das Formular zur Anmeldung geht den Aktionären gemeinsam mit der Einladung zur Hauptversammlung zu. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 21. August 2020 unter der hierfür genannten Adresse (siehe Punkt IV) bei der Gesellschaft eingegangen sein. III. StimmrechtsvertretungAktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Außer bei einer Vertretung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen, die für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können, ist für die Vollmacht die schriftliche Form erforderlich. Wir bieten unseren Aktionären die Möglichkeit, sich bei der Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter sind zu diesem Zweck eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes zu erteilen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die sich durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, müssen eine Stimmrechtsvollmacht schriftlich an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Das Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen geht den Aktionären gemeinsam mit der Einladung zur Hauptversammlung zu. Die Vollmachts- und Weisungserteilungen müssen spätestens bis zum 27. August 2020 unter der hierfür genannten Adresse (siehe Punkt IV) bei der Gesellschaft eingegangen sein. IV. ZUGÄNGLICHMACHUNG VON GEGENANTRÄGEN UND WAHLVORSCHLÄGEGegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung werden den in § 125 Absätzen 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unverzüglich unter der Internetadresse www.wrh.de nach den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht, wenn sie bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung an die nachstehende Adresse übersandt wurden: Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG Das Recht der Aktionäre, zu einem späteren Zeitpunkt oder in der Hauptversammlung Gegenanträge zu stellen und Wahlvorschläge zu unterbreiten, wird hierdurch nicht beeinträchtigt.
Köln, im Juli 2020 Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks Aktiengesellschaft Der Vorstand |