Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Matica Technologies AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 15.07.2020 |
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Matica Technologies AGMünchenEinladung zur ordentlichen HauptversammlungSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die am Mittwoch, dem 26. August 2020, 11:00 Uhr (MESZ), in München in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Theresienhöhe 30, 80339 München, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der/des Stimmrechtsvertreter(s)) stattfindet. Die Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten können die Übertragung der Hauptversammlung am Tag der Hauptversammlung, ab 11:00 Uhr (MESZ), im Internet unter https://www.maticacorp.com/landingpage/agm2020/in voller Länge in Ton und Bild verfolgen und ihre Rechte – wie unter Ziffer II im Einzelnen beschrieben – auch im Wege der elektronischen Kommunikation und insbesondere über das elektronische InvestorPortal ausüben, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maticacorp.com/landingpage/agm2020/zur Verfügung steht. I. Tagesordnung
II. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Abhaltung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von den Erleichterungen, welche das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 („COVID-19 Folgenabmilderungsgesetz“) für die Abhaltung von Hauptversammlungen im Jahr 2020 vorsieht, Gebrauch zu machen und die diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des/der Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Abhaltung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung erfolgt daher nach Maßgabe der Vorgaben in Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Folgenabmilderungsgesetz. Das bedeutet im Einzelnen:
Die Wahrnehmung der Aktionärsrechte setzt voraus, dass sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes rechtzeitig erbringen. Die angemeldeten Aktionäre können die Übertragung der Hauptversammlung am 26. August 2020, ab 11:00 Uhr (MESZ), im Internet unter https://www.maticacorp.com/landingpage/agm2020/verfolgen und ihre Rechte – wie nachfolgend beschrieben – auch im Wege der elektronischen Kommunikation und insbesondere über das elektronische InvestorPortal ausüben, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.maticacorp.com/landingpage/agm2020/zur Verfügung steht. Die für das elektronische InvestorPortal erforderlichen individuellen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach form- und fristgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Anmeldebestätigung für die virtuelle Hauptversammlung („Anmeldebestätigung“). Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung (die „Teilnahme“) und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung erfolgen, das ist Mittwoch, der 5. August 2020, 0:00 Uhr (MESZ)
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a) |
Bevollmächtigung eines Dritten Aktionäre können für die Vollmachtserteilung an Dritte das Vollmachtsformular auf der Anmeldebestätigung benutzen. Außerdem steht das Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zur Verfügung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass die Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre die Vollmacht, deren Widerruf oder den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail elektronisch an die Gesellschaft
übermitteln. Die Vollmacht kann darüber hinaus unter Verwendung der Daten auf der Anmeldebestätigung auch über das elektronische InvestorPortal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zur Verfügung steht, bis zum Tag der Hauptversammlung erteilt, widerrufen oder geändert werden. Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Ausübung von Rechten durch den Bevollmächtigten über das InvestorPortal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die Zugangsdaten erhält, welche der Aktionär nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Anmeldebestätigung erhält. |
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b) |
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, sich in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung und nicht für die Ausübung weiterer Aktionärsrechte zur Verfügung. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung des hierfür auf der Anmeldebestätigung vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars erteilt werden. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zur Verfügung. Vollmachten (mit Weisungen) für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis spätestens zum 25. August 2020, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), an folgende Anschrift zu übersenden: Matica Technologies AG Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung der Daten auf der Anmeldebestätigung auch über das elektronische InvestorPortal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zur Verfügung steht, bis zum Tag der Hauptversammlung und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung erteilt, widerrufen oder geändert werden. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die für das elektronische InvestorPortal erforderlichen individuellen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach form- und fristgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Anmeldebestätigung. |
Stimmabgabe durch Briefwahl
Auf der Grundlage von Art. 2 § 1 Abs. 1 COVID-19 Folgenabmilderungsgesetz hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, den Aktionären die Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG („Briefwahl“) zu ermöglichen.
Aktionäre können daher ihre Stimmen in diesem Jahr auch im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Auch hierzu sind eine rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Abgabe von Briefwahlstimmen ist lediglich auf elektronischem Weg über das InvestorPortal möglich, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.maticacorp.com/landingpage/agm2020/
zur Verfügung steht. Briefwahlstimmen können dort bis zum Tag der Hauptversammlung und zwar bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung abgegeben, widerrufen oder geändert werden. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die für das elektronische InvestorPortal erforderlichen individuellen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach form- und fristgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Anmeldebestätigung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Elektronische Einlegung von Widersprüchen
Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, haben – in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung – die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzulegen.
Die elektronische Einlegung eines Widerspruchs wird ab dem Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über die speziell hierfür eingerichtete E-Mail Adresse, unter Angabe des vollständigen Namens und der Anmeldebestätigungsnummer, möglich sein:
Widerspruch-hv2020@maticacorp.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG schriftlich, per Telefax oder in Textform ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:
Matica Technologies AG
Theresienhöhe 30
80339 München
Telefax: 0049 89 510 8588 88
E-Mail: ir@maticacorp.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge oder Wahlvorschläge der Aktionäre zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, die vorab übermittelt werden, müssen nicht mit einer Begründung versehen sein.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (d.h. bis zum 11. August 2020, 24.00 Uhr (MESZ), an die vorgenannte Adresse zugegangen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter der Adresse
https://www.maticacorp.com/landingpage/agm2020/
veröffentlichen. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Aufgrund der Sonderregelungen des COVID-19 Folgenabmilderungsgesetzes gilt für Anträge und Wahlvorschläge der Aktionäre in diesem Jahr Folgendes:
Da auch Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden können, wenn sie dort erneut gestellt werden, kann eine Abstimmung über solche Gegenanträge und Wahlvorschläge aufgrund der besonderen Umstände, unter denen die diesjährige Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet, letztlich nicht erfolgen.
Aufgrund der Sonderregelungen des COVID-19 Folgenabmilderungsgesetzes gilt für das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG in diesem Jahr Folgendes:
Auf der Grundlage von Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19 Folgenabmilderungsgesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen der Aktionäre bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind.
Aktionäre, die sich rechtzeitig anmelden und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes rechtzeitig erbringen, haben daher die Möglichkeit bis spätestens 23. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), Fragen über die hierfür speziell eingerichtete E-Mail Adresse, unter Angabe des vollständigen Namens und der Anmeldebestätigungsnummer, einzureichen:
Fragen-hv2020@maticacorp.com
Die Beantwortung der Fragen wird in der Hauptversammlung nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen des Vorstands erfolgen, d.h. der Vorstand muss nicht alle Fragen beantworten, kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Der Vorstand kann dabei Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen, die nicht in deutscher Sprache gestellt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung von Fragen in der virtuellen Hauptversammlung erfolgt bei natürlichen Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne Nennung des Namens des Fragenstellers.
Informationen zum Datenschutz der Aktionäre
Bitte beachten Sie unsere ausführliche Information zum Thema Datenschutz unter:
https://www.maticacorp.com/landingpage/agm2020/
München, im Juli 2020
Matica Technologies AG
Der Vorstand