Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 249 Abs. 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Lübeck
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 249 Abs. 1 AktG 16.07.2020

Drägerwerk AG & Co. KGaA

Lübeck

ISIN Stammaktien: DE0005550602
ISIN Vorzugsaktien: DE0005550636

Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 249 Abs. 1 AktG

Die Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck, (die „Gesellschaft“) gibt gemäß §§ 248a, 249 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG bekannt:

In dem Rechtsstreit Deutsche Balaton AG und SPARTA AG gegen die Gesellschaft hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 29. April 2020, Aktenzeichen 9 U 116/19, die Berufungen der Klägerinnen gegen die Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie der positiven Beschlussfeststellungsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2011 zu TOP 10 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Genussscheinen unter Ausschluss des Bezugsrechts) durch Urteil des Landgerichts Lübeck vom 7. Mai 2019, Aktenzeichen 8 HKO 51/11, zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde nicht erhoben.

Das Landgericht Lübeck hatte in seinem Urteil vom 7. Mai 2019, Aktenzeichen 8 HKO 51/11, zudem die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Klägerinnen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2011 zu TOP 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2010) und TOP 4 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010) abgewiesen. Soweit im vorgenannten Urteil des Landgerichts Lübeck die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen im Hinblick auf die Beschlüsse zu TOP 3 und TOP 4 zurückgewiesen wurden, haben die Klägerinnen dagegen keine Berufung eingelegt.

Damit ist der Rechtsstreit im Hinblick auf alle Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2011 rechtskräftig beendet.

Es wurden keine Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung getroffen.

 

Lübeck, im Juli 2020

Drägerwerk Verwaltungs AG
als persönlich haftende Gesellschafterin der
Drägerwerk AG & Co. KGaA

Der Vorstand

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