Delticom AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Delticom AG
Hannover
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 17.07.2020

Delticom AG

Hannover

ISIN: DE0005146807
WKN: 514680

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
sowie Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

I. Erteilung einer neuen Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Delticom AG vom 7. Juli 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 6 die Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 6. Juli 2025 eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, deren Inhaber die Gesellschaft ist oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e des Aktiengesetzes zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft wurde dabei ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden bzw. werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Im Rahmen einer Veräußerung der eigenen Aktien ist in bestimmten Fällen nach Maßgaben des Hauptversammlungsbeschlusses das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen bzw. der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 6 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, der am 28. Mai 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat.

II. Erteilung einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 2020 und zum Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines neuen bedingten Kapitals l/2020 sowie entsprechende Änderung der Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Delticom AG vom 7. Juli 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 7 lit. a) den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (zusammenfassend „W/O-Schuldverschreibungen„) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 70.000.000,00 (in Worten: Euro siebzig Millionen) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von W/O-Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 5.500.000 (in Worten: fünf Millionen fünfhunderttausend) neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 5.500.000,00 (in Worten: Euro fünf Millionen fünfhunderttausend) („Neue Aktien„) nach näherer Maßgabe der Wandel- anleihe- oder Optionsbedingungen zu gewähren. Den Aktionären steht dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschuss das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Zudem hat die Hauptversammlung unter dem Tagesordnungspunkt 7 lit. b) der bedingten Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 5.500.000,00 (in Worten: Euro fünf Millionen fünfhunderttausend) durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 (in Worten: fünf Millionen fünfhunderttausend) neuen nennbetragslosen auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) zugestimmt (bedingtes Kapital I/2020). Das bedingte Kapital I/2020 dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 lit. a) durch die Delticom AG oder durch Gesellschaften, an denen die Delticom AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, der am 28. Mai 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat.

Der Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Hannover (HRB 58026) hinterlegt.

Das Bedingte Kapital 2020 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover (HRB 58026) wirksam werden.

 

Hannover, im Juli 2020

Delticom AG

Der Vorstand

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