Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 17. Juni 2020 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 16. Juni 2025 mit Zustimmung der Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.559.471,00 durch Ausgabe von bis zu 1.559.471 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2020). Sie hat beschlossen, § 4 Abs. 5 der Satzung ersatzlos zu streichen und § 4 Abs. 4 neu zu fassen.
Die näheren Bestimmungen ergeben sich aus dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 der am 22. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung.
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