7C Solarparken AG: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
7C Solarparken AG
Bayreuth
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, 20.07.2020

7C SOLARPARKEN AG

Bayreuth

ISIN DE000A11QW68 / WKN A11QW6

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Die ordentliche Hauptversammlung der 7C Solarparken AG hat am 17. Juli 2020 unter den Tagesordnungspunkten 10 und 11 beschlossen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 16. Juli 2025 eigene Aktien – auch unter Einsatz von Derivaten – zu erwerben und zu verwenden und zwar jeweils nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 8. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 der ordentlichen Hauptversammlung der 7C Solarparken AG am 17. Juli 2020. Die Verwendung eigener Aktien kann dabei in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Erworbene eigene Aktien können zudem ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut der unter Tagesordnungspunkten 10 und 11 gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse, auf den für die weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, ergibt sich aus der am 8. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der 7C Solarparken AG am 17. Juli 2020.

 

Bayreuth, im Juli 2020

7C SOLARPARKEN AG

Der Vorstand

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