Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Para, Einkaufs- und Vertriebs Aktiengesellschaft München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Erste Auffordeung zur Einreichung von Aktien | 20.07.2020 |
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Para, Einkaufs- und Vertriebs AktiengesellschaftMünchenERSTE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON AKTIENDie Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juli 2019 hat u.a. beschlossen,
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit EUR 100.000,– und ist eingeteilt in 2.000 auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 50,–. Durch die am 01. August 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragenen Änderungen der rechtlichen Verhältnisse aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juli 2019 ist der Inhalt der bisherigen Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden. Daher werden hiermit sämtliche Aktionäre der Gesellschaft aufgefordert, sämtliche bisherigen Inhaberaktien im Nennbetrag von je Deutsche Mark 100,– nebst Gewinnanteilscheinen Nr. 33 bis 60 und Erneuerungsschein bis 30. September 2020 (einschließlich) bei der Gesellschaftskasse in der Herzogspitalstraße 11, 80331 München während der üblichen Geschäftszeiten (10:00 bis 18:00 Uhr) einzureichen und sich in das Aktienregister der Gesellschaft eintragen zu lassen. Bitte geben Sie mit der Einreichung der Aktien Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, Adresse, sowie Stückzahl und Aktiennummern Ihrer Aktien an, damit Ihre ordnungsgemäße Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft sichergestellt werden kann. Sämtliche Inhaberaktien, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht eingereicht worden sind, werden mit Genehmigung des für die Gesellschaft zuständigen Handelsregistergerichts (Amtsgericht München) einschließlich Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein für kraftlos erklärt werden. Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben.
München, im Juli 2020 Der Vorstand |