Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG Reinhardtsgrimma |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Hauptversammlung | 23.07.2020 |
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Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AGReinhardtsgrimmaEinladung zur HauptversammlungAm 27.08.2020 um 9.30 Uhr findet am Sitz der Gesellschaft, Zur Alten Schäferei 19, 01768 Reinhardtsgrimma, unsereordentliche Hauptversammlungstatt, zu der wir unsere Aktionäre herzlich einladen.Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt, der zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen ist und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmeldet. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen. Der Bevollmächtigte hat darüber hinaus eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Der Einlass der Hauptversammlung beginnt ab 9.00 Uhr. Tagesordnung:
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden. Der Jahresabschluss 2019, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Agrargesellschaft Reinhardtsgrimma AG eingesehen werden. Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Adresse gerichtet werden.
Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen. Außerdem besteht laut § 127 AktG die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen. Der Vorstand weist auf die Einhaltung der am 27.08.2020 gültigen Coronaregeln hin.
Reinhardtsgrimma, Juli 2020 Tobias Wagner |