AGRAVIS RAIFFEISEN AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 23.07.2020: Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 23.07.2020)

ame Bereich Information V.-Datum Relevanz
AGRAVIS RAIFFEISEN AG
Hannover und Münster
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 23.07.2020

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 23.07.2020: Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 23.07.2020

AGRAVIS Raiffeisen AG

Hannover und Münster

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

der AGRAVIS Raiffeisen AG

am Mittwoch, 26. August 2020, um 10:00 Uhr

Die ordentliche Hauptversammlung 2020 der AGRAVIS Raiffeisen AG findet nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend COVID-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Die Hauptversammlung wird im Wege der Bild- und Tonübertragung für alle Aktionäre zugänglich sein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) sind die Räumlichkeiten der POOLgroup GmbH, Südring 26, 48282 Emsdetten.

I. Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch Herrn Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss, des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019 sowie Bericht über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 2 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

zu wählen.

6.

Satzungsänderungen

Änderung des § 1 Abs. (2) betreffend den Sitz der Gesellschaft und entsprechend Änderung des § 21 Abs. (3) betreffend den Tagungsort der Hauptversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung zur Änderung der Satzung vor:

In § 1 Abs. (2) der Satzung werden die Worte „in Hannover (Niedersachsen) und“ gestrichen.

§ 1 Abs. (2) der Satzung lautet demnach neu wie folgt:

„(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Münster (Westfalen).“

und entsprechend

in § 21 Abs. (3) erster Satz und zweiter Satz der Satzung werden die Worte „in der Regel an einem der Sitze stattfinden. Der Vorstand ist berechtigt, einen anderen Tagungsort im Geschäftsbereich der Gesellschaft (z. B. Betriebsstätte des AGRAVIS Raiffeisen Konzerns) festzulegen.“ ersetzt durch „am Sitz der Gesellschaft oder nach Festlegung durch den Vorstand an einem anderen Tagungsort im Geschäftsbereich der Gesellschaft (z. B. Betriebsstätte des AGRAVIS Raiffeisen Konzerns) stattfinden.“.

§ 21 Abs. (3) erster und zweiter Satz der Satzung lautet demnach neu wie folgt:

„(3) Die Hauptversammlung soll am Sitz der Gesellschaft oder nach Festlegung durch den Vorstand an einem anderen Tagungsort im Geschäftsbereich der Gesellschaft (z. B. Betriebsstätte des AGRAVIS Raiffeisen Konzerns) stattfinden.“

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG i. V. m. § 14 der Satzung aus je zehn Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen.

Das Amt des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Christian Junker, Roervig/Dänemark, endet mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt in Abstimmung mit dem Beirat der Hauptversammlung vor, für die kommende Amtszeit als Vertreter der Aktionäre Herrn Henning Haahr, Hobro/Dänemark, in seinem Amt als Vorstandsvorsitzender der Danish Agro a.m.b.a., in den Aufsichtsrat zu wählen.

Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Henrik Peter Stilund, Nykøbing-Falster/Dänemark, in seinem Amt als Group Director Agribusiness International der Danish Agro a.m.b.a., als Ersatzmitglied für das Mandat von Herrn Henning Haahr zu wählen. Das Ersatzmitglied ist an dessen Mandat gebunden.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

8.

Wahlen zum Beirat

Kandidaten für die Zuwahl bzw. die Wiederwahl in den Beirat werden gemäß § 19 Abs. (1) der Satzung von den Aktionären unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte vorgeschlagen und von der Hauptversammlung gewählt.

Das Amt der nachfolgenden Beiratsmitglieder endet mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung:

Volker Bormann, Lüneburg

Karl-Theo Hamm, Schmallenberg

Wilhelm Meyer, Halle

Jürgen Schulte-Schüren, Elze

Günter Teichmann, Bad Lauchstädt

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgende Personen für die kommende Amtszeit in den Beirat zu wählen:

Volker Bormann, Lüneburg, in seinem Amt als geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Vereinigte Saatzuchten eG (Wiederwahl)

Karl-Theo Hamm, Schmallenberg, in seinem Amt als Geschäftsführer der Raiffeisen Wittgenstein-Hallenberg eG (Wiederwahl)

Wilhelm Meyer, Halle, Landwirt (Wiederwahl)

Jürgen Schulte-Schüren, Elze, Landwirt (Wiederwahl)

Günter Teichmann, Bad Lauchstädt, Landwirt (Wiederwahl)

9.

Verschiedenes

II. Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Über den passwortgeschützten Online-Service (Hauptversammlungsportal) für Aktionäre der AGRAVIS Raiffeisen AG kann die gesamte Hauptversammlung von den im Aktienregister eingetragenen Aktionären im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgt werden. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen. Der Online-Service für Aktionäre ist unter folgender Internetadresse zugänglich:

www.agravis.de/hv

Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung individuelle Zugangsdaten, bestehend aus Aktionärsnummer und Passwort, womit sie sich im Hauptversammlungsportal unter folgender Internetadresse zur Hauptversammlung einloggen können:

www.agravis.de/hv

Sollten Aktionäre keine postalische Einladung mit entsprechenden Zugangsdaten erhalten haben, können diese sich unter Angabe von Aktionärsnummer, Name, Adresse (und bei natürlichen Personen Geburtsdatum) unter der folgenden E-Mail-Adresse melden:

namensaktien@linkmarketservices.de

Im Hauptversammlungsportal stehen den dort eingeloggten Aktionären folgende Möglichkeiten zur Ausübung ihres Stimmrechts zur Verfügung:

a.

Ausübung des Stimmrechts über die elektronische Briefwahl durch Stimmabgabe im Vorfeld oder während der Hauptversammlung

b.

Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters

c.

Erteilung einer Vollmacht an Dritte

Im Falle der Erteilung einer Vollmacht an Dritte zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht durch Übersendung an die E-Mail-Adresse

namensaktien@linkmarketservices.de

spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 20 Abs. 4 der Satzung). Ein entsprechendes Formular kann über das Hauptversammlungsportal heruntergeladen werden.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Entsprechende Fragen sind bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes 3 einzureichen. Hierfür ist im Hauptversammlungsportal die Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Entsprechende Erklärungen sind über die E-Mail-Adresse hv2020-widerspruch@agravis.de der Gesellschaft auf elektronischem Wege zu übermitteln. Dies ist ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz persönlicher Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich und kompakt zusammengefasst. Unsere Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://www.agravis.de/de/ueber-agravis/datenschutzerklaerung/

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

Münster/Hannover, im Juli 2020

AGRAVIS Raiffeisen AG

Der Vorstand

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