Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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gewoge AG Aachen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 23.07.2020 |
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gewoge AGAachen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, 27. August 2020, 9.30 Uhr
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1. |
Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts 2019, des Berichts über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen und des Berichts des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 4.154.710,22 € eine Dividende in Höhe von 2.800.800,00 € auszuschütten, 100.000,00 € in eine freie Rücklage und 1.253.910,22 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 zu beschließen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 zu beschließen. |
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5. |
Feststellung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 fest zu stellen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. |
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7. |
Neuwahl zum Aufsichtsrat Die Amtszeit nachfolgend genannter Mitglieder des Aufsichtsrates endet gemäß § 8 Absatz 3 der Satzung mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 27. August 2020.
Gemäß § 96 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 15 Personen. Neun Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Dabei dürfen fünf Mitglieder von der Stadt Aachen bzw. von einem an deren Stelle tretenden Aktionär, drei Mitglieder von der Sparkassen Immobilien GmbH bzw. eines an deren Stelle tretenden Aktionärs und ein Mitglied von den sonstigen Aktionären vorgeschlagen werden. Ein Mitglied stellt die Stadt Aachen. Sie entsendet als Mitglied den Oberbürgermeister oder einen von ihm bestellten Beamten oder Angestellten. Die Arbeitnehmervertreter entsenden fünf Mitglieder. Folgende Wahlvorschläge liegen vor: auf Vorschlag der Sparkassen Immobilien GmbH
Bewerbungen der sonstigen Aktionäre
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Für die gemäß § 96 AktG in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung zu entsendenden fünf Arbeitnehmervertreter ist mit Datum des 09. Juni 2020 die Wahl gemäß der Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz vorgesehen. |
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8. |
Verschiedenes Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten zwei Werktage (Samstage nicht mitgerechnet) vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden. |
Aachen, den 21. Juli 2020
Der Vorstand