VS GUSS Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

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VS GUSS Aktiengesellschaft
Solingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 23.07.2020

VS GUSS Aktiengesellschaft

Solingen

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

am Mittwoch, dem 26. August 2020, 11.00 Uhr, findet im Hotel Gravenberg, Elberfelder Str. 45, 40764 Langenfeld, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 zur Feststellung sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. Die Hauptversammlung hat den Jahresabschluss gem. § 173 AktG festzustellen.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der VS Guss Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt zu verwenden:

1. Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende von € 2,60
je Namensaktie:
312.000,00
2. Einstellung in die Gewinnrücklagen: 0,00
3. Gewinnvortrag: 10.436.501,32
4. Bilanzgewinn: 10.748.501,32
3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Michael J. Wirtz für seine Amtszeit als Vorstand im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss soll auch gelten hinsichtlich der Tätigkeiten als entsandter Geschäftsführer in Tochtergesellschaften der Gesellschaft. Der Vorstand wird angewiesen, die Entlastungsbeschlüsse auf Ebene der Tochtergesellschaften der Gesellschaft formell zu wiederholen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Die Tätigkeit des Aufsichtsrats seit der Hauptversammlung 2019 bis zur heutigen Neuwahl des Aufsichtsrats wird ausdrücklich bestätigt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 96, 101 des Aktiengesetzes zusammen.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Die Wahl erfolgt maximal auf die längste nach § 102 AktG zulässige Zeit. Die Amtsperiode läuft demnach bis zur Hauptversammlung im Jahr 2025, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet. Eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist statthaft.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre

a)

Herrn Dr. Ernst N. Ehrenberg
Steuerberater und vereidigter Buchprüfer, Köln

b)

Herrn Dipl.-Kfm. Ralf Herrmann
Kaufmann, Mannheim

c)

Herrn Jan Muntinga
Betriebswirt, Kierspe

in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Breidenbach und Partner PartG mbB,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Wuppertal,

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

 

Solingen, im Juli 2020

VS Guss Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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