pmOne AG: Mitteilungen über Bezugsrechte

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
pmOne AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilungen über Bezugsrechte 30.07.2020

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an weniger als 150 Aktionäre der pmOne AG
und stellt kein prospektpflichtiges Angebot von Aktien i.S.d. Wertpapierprospektgesetzes dar.
Dieses Bezugsangebot ist nicht zur Verteilung, Veröffentlichung
oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien
bestimmt.

pmOne AG

München

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

Die Hauptversammlung der pmOne AG hat am 28.04.2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 686.400, 00 € um bis zu 2.500.000,00 € auf bis zu 3.186.400,00 € durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zu einem Betrag von je 1,00 € pro Stückaktie ausgegeben.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:3,64 zum Preis von 1,00 € je Aktie zum Bezug angeboten. Für jeweils 1 alte Stückaktie kann also jeder Aktionär 3,64 neue Stückaktien zum Preis von 1,00 € je Aktie zeichnen und beziehen. Der Bezugspreis ist unverzüglich, spätestens bis zum 19. August 2020 zu entrichten und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto IBAN: DE22 6665 0085 0008 9594 98, BIC PZHSDR66XXX, der pmOne AG bei der Sparkasse Pforzheim Calw. Es empfiehlt sich die Angabe „Kapitalerhöhung der pmOne AG – Einlage“ als Verwendungszweck.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit vom 04. August 2020 bis zum 18. August 2020 bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden. Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage durch die Gesellschaft übermittelt. Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 1,00 € je neuer Aktie gemäß Bezugsanmeldung spätestens bis zum 19. August 2020 auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus nach den vom Vorstand genauer festgelegten und noch bekanntzugebenden Bedingungen angeboten.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 21. September 2020 die Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister angemeldet worden ist.

 

München, im Juli 2020

pmOne AG

Der Vorstand

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