INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG und § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG und § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG 31.07.2020

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

Jena

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG und § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Hinweis auf den Hauptversammlungsbeschluss und
die Erklärung des Vorstands zur Ausgabe von Optionsanleihen

Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) vom 20. Mai 2020 sind am 24. Juli 2020 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates 3.108 Stück Teiloptionsanleihen im Gesamtnennbetrag von EUR 3.108.000,00 mit einer Laufzeit bis zum 23. Juli 2025 ausgegeben worden, wobei jede Teiloptionsanleihe anfänglich mit einem Optionsschein verbunden ist, der jeweils das Recht auf Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft im anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 gewähren (die „Optionsanleihe“). Das Bezugsrecht der Aktionäre war ausgeschlossen.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Beschluss über die Ausgabe der Optionsanleihe und die Erklärung des Vorstands zur Ausgabe der Optionsanleihe verwiesen. Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats haben den Beschluss und die Erklärung über die Ausgabe der Optionsanleihe beim Handelsregister des Amtsgerichts Jena zu HRB 209419 hinterlegt.

 

Jena, im Juli 2020

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.