TDK Electronics AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
TDK Electronics AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 06.08.2020

TDK Electronics AG

München

BEKANNTMACHUNG
gemäß § 20 Abs. 6 AktG
über eine Mehrheitsbeteiligung
an der TDK Electronics AG
mit Sitz in München
und eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts München (HRB 127250)
(„Gesellschaft“)

Hiermit zeigen wir im Hinblick auf § 20 Absatz 6 AktG an, dass die TDK Corporation mit Sitz in Tokio, Japan, uns mitgeteilt hat, dass ihr 54,64 % Aktien an der Gesellschaft gehören. Die TDK-EPC Corporation, Japan, ist nicht mehr Aktionärin der Gesellschaft. Die TDK Corporation hält damit mehr als den vierten Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Absatz 1 AktG) an der Gesellschaft.

 

München, im Juli 2020

TDK Electronics AG

Der Vorstand

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