TDK Electronics AG
München
BEKANNTMACHUNG
gemäß § 20 Abs. 6 AktG
über eine Mehrheitsbeteiligung
an der TDK Electronics AG
mit Sitz in München
und eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts München (HRB 127250)
(„Gesellschaft“)
Hiermit zeigen wir im Hinblick auf § 20 Absatz 6 AktG an, dass die TDK Corporation mit Sitz in Tokio, Japan, uns mitgeteilt hat, dass ihr 54,64 % Aktien an der Gesellschaft gehören. Die TDK-EPC Corporation, Japan, ist nicht mehr Aktionärin der Gesellschaft. Die TDK Corporation hält damit mehr als den vierten Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Absatz 1 AktG) an der Gesellschaft.
München, im Juli 2020
TDK Electronics AG
Der Vorstand
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