NCTE AG – Hauptversammlungen 2020

NCTE AG

Oberhaching

Der Vorstand der NCTE AG

lädt die Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft

am

Mittwoch, den 16. September 2020 um 14:00 Uhr (MESZ)

in das Hotel Holiday Inn Munich – City Center,
Konferenzraum „Forum 8“,
Hochstraße 3, 81669 München

ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NCTE AG für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus. Jedem Aktionär kann auf Verlangen eine kostenlose Abschrift dieser Unterlagen übersandt werden.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden alleinigen Mitglied des Vorstands, Frau Verena Graf, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Günter Pröpster, Herrn Ziyad Omar und Herrn Michael Dams für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Wahl der WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, 81671 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, 81671 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet haben (Ziffer 15 der Satzung). Sie haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 09. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen.

Bei der Ausübung des Stimmrechts können sich Aktionäre auch durch einen oder mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Gemäß Ziffer 16.2 der Satzung sind Stimmrechtsvollmachten in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten schriftlich, mit Telefax oder durch E-Mail genügt dem Formerfordernis.

Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet:
NCTE AG, Raiffeisenallee 3, 82041 Oberhaching, Telefax: +49 89 665619-29, E-Mail: verena.graf@ncte.de.

Schutzvorkehrungen im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie

Um das Risiko einer Infektion von Teilnehmern der Hauptversammlung mit dem Corona-Virus zu minimieren wird die Hauptversammlung unter besonderen hierauf ausgerichteten räumlichen Bedingungen stattfinden. Während der Durchführung der Hauptversammlung sind alle Teilnehmer insbesondere aufgefordert, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander sowie die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.

 

Oberhaching, im August 2020

Der Vorstand

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