Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Diese Unterlage stellt kein Angebot zum Verkauf von den hierin genannten Bezugsrechten und A-Aktien der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933oder nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Bezugsrechte und die hierin genannten A-Aktien wurden und werden nicht nach dem US Securities Act registriert. Die Bezugsrechte und A-Aktien werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder zum Kauf angeboten noch verkauft.

Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft

Hamburg

A-Aktien:
ISIN DE000A0S8488
WKN A0S848

S-Aktien (nicht zum Börsenhandel zugelassen)

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 20. August 2020 hat beschlossen, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 219.363.530,44 (von dem ein Teilbetrag in Höhe von EUR 181.303.432,76 auf die A-Sparte und ein Teilbetrag in Höhe von EUR 38.060.097,68 auf die S-Sparte entfällt) auf jede der 70.048.834 dividendenberechtigten A-Aktien eine Dividende von EUR 0,70 (d.h. insgesamt EUR 49.034.183,80) und auf jede der 2.704.500 dividendenberechtigten S-Aktien eine Dividende von 2,10 € (d.h. insgesamt 5.679.450,00 €) auszuschütten und den auf die A-Sparte entfallenden Restbetrag in Höhe von EUR 132.269.248,96 sowie den auf die S-Sparte entfallenden Restbetrag in Höhe von EUR 32.380.647,68 jeweils auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird in Bezug auf S-Aktien in bar geleistet. Die A-Aktionäre erhalten ein Wahlrecht. Die Dividende wird nach Wahl des A-Aktionärs entweder (i) ausschließlich in bar (Bardividende) oder (ii) in einer zur Begleichung der Steuerschuld für die Dividendenzahlung ausreichenden Höhe in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von A-Aktien der Gesellschaft (Aktiendividende) oder (iii) für einen Teil der A-Aktien des A-Aktionärs als Bardividende und für den anderen Teil als Aktiendividende geleistet. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der A-Aktionäre zur Wahl von A-Aktien sind in einem Dokument erläutert, welches Informationen über Anzahl und Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten des Angebots dargelegt werden („Prospektbefreiendes Dokument“). Dieses Dokument ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/aktiendividende veröffentlicht. Einzelheiten zum Bezug der neuen A-Aktien sind im Bezugsangebot erläutert, das am 21. August 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/aktiendividende und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Ein Bezug der neuen A-Aktien ist nur gestattet, wenn der A-Aktionär sich zum Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Bezugserklärung nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada oder sonst in einer Jurisdiktion aufhält, nach der der Bezug von Aktien Beschränkungen unterliegt oder unzulässig wäre, es sei denn, eine Ausnahmevorschrift nach dem jeweiligen nationalen Recht ist einschlägig.

Die Bezugsrechte und die hierin genannten A-Aktien wurden und werden nicht nach dem US Securities Act registriert. Die Bezugsrechte und A-Aktien werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder zum Kauf angeboten noch verkauft.

Die Barausschüttung der Dividende wird ab dem 15. September 2020 durch die depotführenden Kreditinstitute an die Aktionäre erfolgen. Zahlstelle ist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main. Bei Leistung der Dividende in Form von A-Aktien erfolgt die Lieferung der neuen A-Aktien an die Depotbanken voraussichtlich am 17. September 2020.

Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in vollem Umfang aus dem sog. ausschüttbaren Gewinn (und nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes) geleistet wird, unterliegt die Dividende – unabhängig davon, wie ein A-Aktionär sein Wahlrecht ausübt – der regulären Kapitalertragsbesteuerung; es erfolgt ein Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Daher wird auch bei Wahl der Aktiendividende ein Teilbetrag der Dividende in Höhe von EUR 0,21 in bar ausgeschüttet, um je nach steuerlichem Status eines A-Aktionärs die durch die Depotbank an die Steuerbehörden abzuführende Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abzudecken. Ein möglicher Differenzbetrag wird dem Konto des A-Aktionärs gutgeschrieben.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Antragsfrist ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung der Ermäßigungsbeträge sind beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, zu stellen.

 

Hamburg, im August 2020

Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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