Columba Online Identity Management AG: Einladung zu einer ordentlichen Hauptversammlung

Columba Online Identity Management AG

Berlin

Einladung zu einer ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, 25. September 2020, 10.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Columba Online Identity Management AG
Ritterstrasse 3, 10963 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Zusätzlich bieten wir alternativ die Teilnahme an der Hauptversammlung über eine Videokonferenz an. Den entsprechenden Teilnahme-Link werden wir Ihnen auf Anfrage gerne bereitstellen.

Tagesordnung

TOP 1

Bericht des Aufsichtsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 geprüft, gebilligt und festgestellt.

TOP 2

Beschluss über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorzutragen und in der Hauptversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Hauptversammlung beschließt, entsprechend dem übereinstimmenden Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorzutragen“.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Bericht des Vorstands über die Geschäftsentwicklung des laufenden Geschäftsjahres 2020 sowie Ausblick auf die weitere Entwicklung der Gesellschaft

TOP 6

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten mangels abweichender Satzungsbestimmungen die Gesetzesbestimmungen.

Die Satzung der Columba Online Identity Management AG sieht keine von § 123 AktG abweichenden Bestimmungen vor, weshalb sich die Aktionäre nicht vor der Versammlung anzumelden haben.

Bei Inhaberaktien ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts im Falle von Rechtsübertragungen urkundlich nachzuweisen, der originäre Zeichner benötigt keinen Nachweis.

Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:

Columba Online Identity Management AG
Ritterstraße 3, 10969 Berlin
Fax +49 30 2089817-49

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 3.259.259,00 EUR und ist eingeteilt in 2.071.000 Stammaktien und 1.188.259 Vorzugsaktien der Serie (A) jeweils als auf den Namen lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR pro Aktie. Jede der 3.259.259 auf den Namen lautende Stückaktien gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Übersendung per Fax genügt nicht.

Gegenanträge, Wahlvorschläge, Ergänzung der Tagesordnung

Gegenanträge oder Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Columba Online Identity Management AG
Ritterstraße 3, 10969 Berlin
Fax +49 30 2089817-49

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.columba.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden.

Auskunftsrecht

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen.

 

Berlin, den 17. August 2020

Columba Online Identity Management AG

Der Vorstand

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