Suhrkamp Verlag AG: Einladung zur Hauptversammlung

Suhrkamp Verlag AG

Berlin

Einladung zur Hauptversammlung
der Suhrkamp Verlag AG
am 23. September 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie hiermit zu einer Hauptversammlung der Suhrkamp Verlag AG, Berlin, am 23. September 2020, um 13:30 Uhr in die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Torstraße 44, 10119 Berlin, ein.

 

Tagesordnung

1.

Bericht über die wirtschaftliche Situation

Erläuterung: Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht erfolgen.

2.

Bestellung des Abschlussprüfers

Ein Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers ist zu fassen für das Geschäftsjahr 2020.

3.

Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Über die Gewinnverwendung 2019 muss ein Beschluss gefasst werden.

4.

Entlastung des Vorstands

Erläuterung: Ein Beschluss über die Entlastung ist betreffend Herrn Dr. Jonathan Landgrebe für das Geschäftsjahr 2019 zu fassen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Erläuterung: Beschlüsse über die Entlastung sind betreffend Frau Ulla Unseld-Berkéwicz, Frau Dr. Rachel Salamander und Frau Sylvia Ströher für das Geschäftsjahr 2019 zu fassen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Erläuterung: Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind am 7. Dezember 2015 gewählt worden, wobei ihre Amtszeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung reicht, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, wird nicht mitgerechnet. Mithin sind in dieser Hauptversammlung 2020, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, die Aufsichtsräte neu zu wählen.

 

Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Top 2: Beschlussvorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

„Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.01.2020 bis 31.12.2020 zur Abschlussprüferin bestellt.“

Top 3: Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

„Der gesamte Bilanzgewinn 2019 in Höhe von EUR 1.884.613,70 (einschließlich des darin enthaltenen Jahresüberschusses 2019 in Höhe von EUR 675.696,16) wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

Top 4: Beschlussvorschlag zur Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

„Dem Alleinvorstand Dr. Jonathan Dr. Landgrebe wird für das Geschäftsjahr 2019 (1.1.2019 bis 31.12.2019) Entlastung erteilt.“

Top 5: Beschlussvorschlag zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2019 (1.1.2019 bis 31.12.2019) Entlastung erteilt.“

Top 6: Beschlussvorschlag Wahlen zum Aufsichtsrat

Erläuterung: Drei Mitglieder des Aufsichtsrats sind zu wählen: Der Aufsichtsrat ist nach den §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. Ziffer 7.1 der Satzung zusammenzusetzen; es sind drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Frau Ursula Unseld-Berkéwicz, geboren am 5. November 1948, wohnhaft in Berlin,

b)

Dr. Rachel Salamander, geboren am 30. Januar 1949, wohnhaft in München,

c)

Herr Ulrich Ströher, geboren am 9.7.1956, wohnhaft in Darmstadt,

mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2020 am 23. September 2020 als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Die Amtszeit endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

 

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Diese Einladung erfolgt an die sämtlich namentlich bekannten Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 121 Abs. 4 Satz 2 AktG mit eingeschriebenem Brief bzw. an die in der Schweiz ansässige Aktionärin mit entsprechender Kuriersendung.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Die Empfänger dieser Einladung sind jeweils auch im Aktienregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 60.010,00 und ist eingeteilt in 60.010 Stückaktien.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 15 der Satzung die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Suhrkamp Verlag AG berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 21. September 2020, 24:00 Uhr, in Textform zugehen, und zwar

unter der Anschrift

Suhrkamp Verlag AG
Hauptversammlung 2020
Torstraße 44
D – 10119 Berlin

unter der Telefax-Nummer

+49 30 740744-107 oder

unter der E-Mail-Adresse

karduck@suhrkamp.de.

Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausüben.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Die Vollmacht kann entweder gegenüber der Gesellschaft unter einer der oben für die Anmeldung angegebenen Adressen oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden, wobei die Bevollmächtigung der Gesellschaft in diesem Fall nachgewiesen werden muss. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Der Nachweis muss der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist zugehen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Aktionäre können sich gemäß Ziffer 16.3 der Satzung auch durch von der Gesellschaft benannte Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts (sog. Stimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung vertreten lassen. Auch eine solche Bevollmächtigung samt Weisung ist der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter (i) keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegennehmen, und dass sie (ii) nur für die Abstimmung über solche Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es mit dieser Einberufung oder später mitgeteilte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt, oder Vorschläge, die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden.

Formulare für Vollmachten und Weisungen können bei der Gesellschaft – rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist – unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen angefordert werden und werden den Aktionären in diesem Fall in Textform zur Verfügung gestellt.

 

Berlin, 18. August 2020

Suhrkamp Verlag AG

Der Vorstand

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