Deutsche Post AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG

Deutsche Post AG

Bonn

– Wertpapierkennnummer 555 200 –
– ISIN DE0005552004 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG
betreffend die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen und an Führungskräfte der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen, Schaffung eines bedingten Kapitals gegen Sacheinlage (Bedingtes Kapital 2020/1) sowie Satzungsänderung

Die Hauptversammlung der Deutsche Post AG hat am 27. August 2020 den Vorstand ermächtigt, bis zum 26. August 2023 (Ermächtigungszeitraum) bis zu insgesamt 12.000.000 Performance Share Units mit Bezugsrechten auf insgesamt bis zu 12.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Post AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 an Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Führungskräfte der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen auszugeben.

Die Hauptversammlung der Deutsche Post AG hat am 27. August 2020 ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 12.000.000 durch die Ausgabe von bis zu 12.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020/1). Sie hat beschlossen, die Satzung entsprechend zu ändern (Einfügung eines neuen § 5 Abs. 7 der Satzung).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Führungskräfte der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 7 im Bundesanzeiger vom 14. Juli 2020 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Bonn, im September 2020

Deutsche Post AG

Der Vorstand

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