Deutsche Post AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG, § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Deutsche Post AG

Bonn

– Wertpapierkennnummer 555 200 –
– ISIN DE0005552004 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG, § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
betreffend die Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020/2) sowie Satzungsänderung

Die Hauptversammlung der Deutsche Post AG hat am 27. August 2020 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. August 2023 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechte unter Einschluss von Kombinationen der vorgenannten Instrumente (nachfolgend zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 1.500.000.000 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 40.000.000 auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 40.000.000 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Ermächtigungsbeschluss bestimmten Fällen auszuschließen.

Die Hauptversammlung der Deutsche Post AG hat am 27. August 2020 ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 40.000.000 durch die Ausgabe von bis zu 40.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020/2). Sie hat beschlossen, die Satzung entsprechend zu ändern (Einfügung eines neuen § 5 Abs. 8 der Satzung).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Bedienung von Wandlungspflichten sowie der Gewährung von Aktien anstelle von Geldzahlungen an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften in Übereinstimmung mit dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 27. August 2020 ausgeben.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 8 im Bundesanzeiger vom 14. Juli 2020 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Bonn, im September 2020

Deutsche Post AG

Der Vorstand

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