Evonik Industries AG: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Evonik Industries AG

Essen

ISIN DE 000EVNK013
WKN EVNK01

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 31. August 2020 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 30. August 2025 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 46.600.000,00 – das sind 10 % des Grundkapitals – zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 16. Juli 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Etwaige aufgrund dieses Beschlusses oder einer früheren Erwerbsermächtigung erworbene Aktien können in den im Beschluss der Hauptversammlung näher bezeichneten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder veräußert werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 6 der im Bundesanzeiger am 16. Juli 2020 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

 

Essen, im September 2020

Evonik Industries AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.