Automobilgruppe Ost AGZossenEinladung zur HauptversammlungHiermit laden wir unsere Aktionäre zu deram Donnerstag, dem 01.10.2020 16.00 Uhrstattfindendenordentlichen Hauptversammlungrecht herzlich ein.Tagesordnung
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (bisher „Aktienbuch“) der Gesellschaft eingetragen sind. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter für die diesjährige Hauptversammlung den Aufsichtsrat, Herrn Marco Körper Dahlewitz. Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Einen entsprechenden Vollmachtsvordruck senden wir Ihnen gern zu. Entsprechende Anforderungen sind zu richten an: Automobilgruppe Ost AG, c/o Automobile Zossen GmbH, Zülowstraße 1, 15827 Blankenfelde. Anträge von Aktionären Anträge und Anfragen sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge werden den anderen Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht.
Im Juli 2020 Der Vorstand |
Automobilgruppe Ost AG: Einladung zur Hauptversammlung
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