firstfive AG
Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 56960
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, 15. November 2021, um 15:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Fellnerstr. 7-9 in 60322 Frankfurt am Main
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Berichts des Aufsichtsrats gem. § 173 I AktG |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes gem. § 174 I AktG Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 weist einen Jahresüberschuss von € 752,33 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr 2021 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 gem. § 120 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 gem. § 120 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 5a Abs. 5 der Satzung für das Geschäftsjahr 2021 und Folgejahre Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie für folgende Wirtschaftsjahre Vergütungen wie folgt zu zahlen:
Dieser Beschluss hat bis auf weiteres Gültigkeit und kann jederzeit im Rahmen einer Hauptversammlung geändert werden. |
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6. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Änderung des § 3 Abs. 2 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes vor:
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7. |
Sonstiges Aktuelle Entwicklung der Gesellschaft |
Der Vorstand