Solar Invest AG: Einladung zur Hauptversammlung

Solar Invest AG

Schwäbisch Hall

Einladung zur Hauptversammlung

Die Solar Invest AG mit Sitz in Schwäbisch Hall lädt hiermit ihre Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Dienstag, den 29. September 2020, um 18.00 Uhr

in der Hagenbachhalle, Berliner Straße 4-6, 74523 Schwäbisch Hall, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes über das Wirtschaftsjahr 2019

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 sowie der Berichte von Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorständen, Herrn Gebhard Gentner sowie Herrn Ronald Pfitzer, für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 2.022.149,42 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre EUR 718.750
durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 11,50 je Aktie
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 1.303.399,42
6.

Neuwahl Aufsichtsrat

Die Amtszeit des derzeit bestehenden Aufsichtsrats endet satzungsgemäß zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 29.09.2020.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Solar Invest AG aus drei Mitgliedern.

Der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH steht als Aktionärin gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Solar Invest AG das Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Von diesem Recht macht die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH für den in der Hauptversammlung am 29.09.2020 neu zu bestellenden Aufsichtsrat Gebrauch und entsendet erneut Herr Hermann-Josef Pelgrim, Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall, als Mitglied in den neu zu bestellenden Aufsichtsrat.

Im Übrigen werden die Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung gewählt, gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Solar Invest AG.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zur Wahl durch die Hauptversammlung vor:

a)

Herr Helmut Kaiser, Stadtrat der Stadt Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall

b)

Herr Dr. Karl-Peter Hoffmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen

An diese Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden, § 101 Abs. 1 S. 2 AktG.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr die Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hagenbacher Ring 127, 74523 Schwäbisch Hall, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

8.

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Nachfolgende Hinweise erfolgen, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten neben der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger ein Einladungsschreiben inklusive Anmeldeformular per Post.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 21. September 2020 bei der Gesellschaft anmelden (maßgebend für die Fristberechnung ist der Zugang der Anmeldung bei der Solar Invest AG). Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung sowie etwaige Gegenanträge sind ausschließlich zu richten an:

Solar Invest AG
im Hause der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
An der Limpurgbrücke 1
74523 Schwäbisch Hall
oder Fax: 0791 401-8004
oder E-Mail: solarinvest@stadtwerke-hall.de

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen hauptversammlungsbezogenen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären ein Formular zur Vollmachterteilung an. Dieses steht auf der Homepage der Solar Invest AG unter

www.solar-invest-ag.de

im geschlossenen Aktionärsbereich, unter der Rubrik Hauptversammlung 2020 zur Verfügung. Ebenso kann es bei der Solar Invest AG kostenlos angefordert werden.

Die Aktionäre, die eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Schwäbisch Hall, 19. August 2020

Der Vorstand der Solar Invest AG

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