Yeti Energie AG – Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG

Yeti Energie AG

Fürth

Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 19. August 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts in Fürth unter HRB 13121, von EUR 200.000,00 um EUR 150.000,00 auf EUR 50.000,00, eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 4 : 1.

Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurde am 24. August 2020 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 50.000,00 herabgesetzt.

Hiermit werden die Gesellschaftsgläubiger aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit von unserer Gesellschaft zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

 

Fürth, im August 2020

Yeti Energie AG
Schwedenstr. 27, 90768 Fürth

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