Janosch film & medien AG – Hauptversammlung 2020

Janosch film & medien AG

Berlin

WKN A0XFNB
ISIN DE000A0XFNB0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Janosch film & medien AG („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre
Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

27. Oktober 2020 um 13:00 Uhr im

Mercure Hotel Berlin Tempelhof
Hermannstraße 214-216
Eingang Rollbergstraße
12049 Berlin

stattfindet.

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der Janosch film & medien AG unter sehr restriktiven Bedingungen ohne Getränke- und Speisenangebot stattfinden. Weiteres dazu findet sich unter Punkt II. Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Janosch film & medien AG zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der festgestellte Jahresabschluss der Janosch film & medien AG zum 31. Dezember 2019, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 können über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://janosch-medien.de

eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.125.446,44 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,09 € auf jede dividendenberechtigte Stückaktie 64.636,29
Vortrag auf neue Rechnung 3.060.810,15

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 30.10.2020.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, so dass eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich ist. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Dr. Veronika Jäckle-Mittnacht, Business Analyst, Gränichen/Schweiz
Herrn Dr. Andreas Beyer, Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Lombardiello GmbH, München
Herrn Stephan Hornung, Geschäftsführer Discover Capital GmbH, Augsburg

6.

Wahl des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2020 soll einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden. Zum Prüfer dieser prüferischen Durchsicht für das Geschäftsjahr 2020 wird die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, bestellt.

I. Teilnahme an der Hauptversammlung

a) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 06. Oktober 2020, 0:00 Uhr MESZ, zu beziehen.

Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 20. Oktober 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

Janosch film & medien AG, Oranienburger Str. 27, D-10117 Berlin
Fax: 030 280932-44
E-Mail: hv@janosch-medien.de

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Vollmachten können schriftlich und per Fax erteilt werden.

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen möchten, können Vollmachten einschließlich Weisungen auf Herrn Bernd Hashagen, Berlin ausstellen.

Anfragen und Anträge von Aktionären

Anfragen und Anträge, einschließlich Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge, sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

Janosch film & medien AG / Hauptversammlung
Oranienburger Str. 27, D-10117 Berlin, Telefax: +49 (0)30 28093244
E-Mail: info@janosch-medien.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG (mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung) unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.janosch-medien.de

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen und/oder Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Informationen zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung der Janosch film & medien AG werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren Datenschutzinformationen unter

https://janosch-medien.de/de/hauptversammlung/

entnommen werden. Die dort aufgeführten „DATENSCHUTZHINWEISE FÜR AKTIONÄRE VOM 25.5.2018“ sind weiterhin gültig. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.

Berlin, im September 2020

Janosch film & medien AG

Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG

Wir bitten die Kreditinstitute, allen Depotkunden, für die sie Aktien unserer Gesellschaft verwahren, die Mitteilungen gemäß § 125 AktG zu übersenden. Der Bedarf an Einladungen mit Tagesordnungen ist uns aufzugeben. Kreditinstitute mit Niederlassungen oder angeschlossenen Stellen werden gebeten, die Unterlagen nur über eine zentrale Stelle anzufordern. Geschäftsberichte werden nicht an die Kreditinstitute versandt. Der Geschäftsbericht steht auf der Internetseite der Gesellschaft als Download unter

https://janosch-medien.de/de/finanzberichte/

zur Verfügung und liegt in der Versammlung aus.

II. Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der Janosch film & medien AG unter sehr restriktiven Bedingungen stattfinden. Das oberste Ziel ist die Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, Mitarbeiter und Organmitglieder der Gesellschaft. Daher bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise:

Bitte prüfen Sie, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen und/oder innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem HV-Termin mit einem COVID-19-positiv getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, nicht an der Versammlung teilzunehmen. Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

Auch unabhängig vom Auftreten von Symptomen empfehlen wir Ihnen, Ihr Stimmrecht durch den von der Gesellschaft benannten Vertreter ausüben zu lassen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular mit Weisung steht auf unserer Homepage unter

https://janosch-medien.de/hauptversammlung-2020/

Es werden keine Gästekarten ausgegeben.

Am Veranstaltungsort ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Zwischen den Teilnehmern der Hauptversammlung ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zwingend einzuhalten.

Auf der Versammlung können wir Ihnen leider keine Speisen und Getränke anbieten.

Wir sind nach den aktuell geltenden Coronaschutzverordnungen verpflichtet, eine Dokumentation über die anwesenden Personen bei der Veranstaltung zu führen. Daher werden wir Sie vor Einlass in die Veranstaltung bitten, Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse und Telefonnummer) anzugeben.

In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen behalten wir uns vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies kann im Extremfall eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung einschließen.

 

Berlin, im September 2020

Janosch film & medien AG

Der Vorstand

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