Para, Einkaufs- und Vertriebs Aktiengesellschaft
München
ZWEITE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON AKTIEN
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juli 2019 hat u.a. beschlossen,
― |
alle in DM lautenden Beträge des Grundkapitals zum amtlichen Umrechnungskurs in Euro umzurechnen; |
― |
das Grundkapital der Gesellschaft ohne Zusammenlegung von Aktien nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) von 102.258,38 EUR um 2.258,38 EUR auf 100.000,– EUR herabzusetzen, durch Herabsetzung der Aktiennennbeträge von bisher je 100,– DM (gerundet einer Aktie 51,13 EUR) um gerundet 1,13 EUR auf 50,– EUR einer Aktie; |
― |
die bisher bestehenden Inhaberaktien in auf den Namen lautende Aktien umzuwandeln. |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit EUR 100.000,– und ist eingeteilt in 2.000 auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von je EUR 50,–.
Durch die am 01. August 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragenen Änderungen der rechtlichen Verhältnisse aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juli 2019 ist der Inhalt der bisherigen Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden. Daher werden hiermit sämtliche Aktionäre der Gesellschaft aufgefordert, sämtliche bisherigen Inhaberaktien im Nennbetrag von je Deutsche Mark 100,– nebst Gewinnanteilscheinen Nr. 34 bis 60 und Erneuerungsschein bis 31. Dezember 2020 (einschließlich) bei der Gesellschaftskasse in der Herzogspitalstraße 11, 80331 München während der üblichen Geschäftszeiten (10:00 bis 18:00 Uhr) einzureichen und sich in das Aktienregister der Gesellschaft eintragen zu lassen. Bitte geben Sie mit der Einreichung der Aktien Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, Adresse, sowie Stückzahl und Aktiennummern Ihrer Aktien an, damit Ihre ordnungsgemäße Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft sichergestellt werden kann.
Sämtliche Inhaberaktien, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht eingereicht worden sind, werden mit Genehmigung des für die Gesellschaft zuständigen Handelsregistergerichts (Amtsgericht München) einschließlich Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein für kraftlos erklärt werden. Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben.
München, im September 2020
Der Vorstand