Leifheit Aktiengesellschaft
Nassau/Lahn
ISIN DE0006464506
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
betreffend die von der Hauptversammlung erteilte Ermächtigung
zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit
eines Bezugsrechtsausschlusses sowie einer Einziehung
Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG vom 30. September 2020 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. September 2025 eigene Aktien zu erwerben.
In dem Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien auch in solcher Weise zu verwenden,
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dass das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche eigenen Aktien ausgeschlossen wird sowie |
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dass solche Aktien auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. |
Der vollständige Wortlaut der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist unter Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 20. August 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Nassau/Lahn, im Oktober 2020
Leifheit Aktiengesellschaft
Der Vorstand