Leifheit Aktiengesellschaft: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die von der Hauptversammlung erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses sowie einer Einziehung

Leifheit Aktiengesellschaft

Nassau/Lahn

ISIN DE0006464506

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
betreffend die von der Hauptversammlung erteilte Ermächtigung
zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit
eines Bezugsrechtsausschlusses sowie einer Einziehung

Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG vom 30. September 2020 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. September 2025 eigene Aktien zu erwerben.

In dem Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien auch in solcher Weise zu verwenden,

dass das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche eigenen Aktien ausgeschlossen wird sowie

dass solche Aktien auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ist unter Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 20. August 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

 

Nassau/Lahn, im Oktober 2020

Leifheit Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.