Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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ARZ Haan AG Haan |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung des Vorstandes über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats – Durchführung eines Statusverfahrens gemäß § 97 AktG | 17.12.2019 |
ARZ Haan AGHaanAmtsgericht Wuppertal, HRB 12670Bekanntmachung des Vorstandes über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats –
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1. |
Die ARZ Haan AG hat einen Aufsichtsrat, der sich derzeit aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammensetzt. |
2. |
Der Vorstand der ARZ Haan AG ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat nicht nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften besetzt ist. Seine bisherige Besetzung richtete sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr.1 Drittelbeteiligungsgesetz. Das Drittelbeteiligungsgesetz findet auf die ARZ Haan AG jedoch keine Anwendung, da die Gesellschaft derzeit regelmäßig weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Aufsichtsrat ist daher künftig gemäß § 96 Abs. 1 AktG allein aus Vertretern der Aktionäre zusammenzusetzen. |
3. |
Der Aufsichtsrat wird künftig gemäß § 96 Abs. 1 AktG allein aus Vertretern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht anrufen, dies ist vorliegend das Landgericht Düsseldorf gem. § 1 Nr. 5 lit. a) der nordrhein-westfälischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit zur Entscheidung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und in Angelegenheiten der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. |
4. |
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 AktG im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in allen inländischen Betrieben der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen veröffentlicht. |
Haan, 13. Dezember 2019
Der Vorstand