JDC Group AG
Wiesbaden
Erweiterung der Tagesordnung
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Freitag, den 30. Oktober 2020, als virtuelle Hauptversammlung in Mainz (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. September 2020) hat die Canada Life Irish Holding Company Limited mit Sitz in Dublin, Irland (nachfolgend auch „Canada Life“), gem. § 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um zwei weitere Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt. Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der JDC Group AG am 30. Oktober 2020 wird daher um nachfolgende Tagesordnungspunkte 6 und 7 erweitert.
6. |
Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats der Gesellschaft von fünf auf sechs Mitglieder und die entsprechende Änderung der Satzung Die Aktionärin Canada Life Irish Holding Company Limited mit Sitz in Dublin, 14/15 Abbey Street Lower, Dublin 1, Irland schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „§ 12 Absatz 1 der Satzung der JDC Group AG wird wie folgt gefasst: (1) Der Aufsichtsrat besteht aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.“ Begründung zu Tagesordnungspunkt 6: Mit der Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erweitern sich die Möglichkeiten der Gesellschaft, externes Expertenwissen in den Aufsichtsrat zu holen und dadurch das weitere Wachstum der Gesellschaft im Rahmen der Befugnisse dieses Gremiums zu fördern. |
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung des § 24 der Satzung Die Aktionärin Canada Life Irish Holding Company Limited mit Sitz in Dublin, 14/15 Abbey Street Lower, Dublin 1, Irland schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Begründung zu Tagesordnungspunkt 7: Mit der Streichung des Absatzes 1 des § 24 in der gegenwärtigen Form wird der Schutz der Minderheitsaktionäre gestärkt. Es werden diejenigen qualifizierten Mehrheitserfordernisse wiederhergestellt, die das Aktienrecht als Grundmodell zum Schutz der Minderheitsaktionäre vorsieht. |
Wiesbaden, im Oktober 2020
Der Vorstand