JDC Group AG: Erweiterung der Tagesordnung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Freitag, den 30. Oktober 2020, als virtuelle Hauptversammlung in Mainz (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. September 2020)

JDC Group AG

Wiesbaden

Erweiterung der Tagesordnung

Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Freitag, den 30. Oktober 2020, als virtuelle Hauptversammlung in Mainz (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. September 2020) hat die Canada Life Irish Holding Company Limited mit Sitz in Dublin, Irland (nachfolgend auch „Canada Life“), gem. § 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um zwei weitere Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt. Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der JDC Group AG am 30. Oktober 2020 wird daher um nachfolgende Tagesordnungspunkte 6 und 7 erweitert.

6.

Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats der Gesellschaft von fünf auf sechs Mitglieder und die entsprechende Änderung der Satzung

Die Aktionärin Canada Life Irish Holding Company Limited mit Sitz in Dublin, 14/15 Abbey Street Lower, Dublin 1, Irland schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

㤠12 Absatz 1 der Satzung der JDC Group AG wird wie folgt gefasst:

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.“

Begründung zu Tagesordnungspunkt 6:

Mit der Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder erweitern sich die Möglichkeiten der Gesellschaft, externes Expertenwissen in den Aufsichtsrat zu holen und dadurch das weitere Wachstum der Gesellschaft im Rahmen der Befugnisse dieses Gremiums zu fördern.

7.

Beschlussfassung über die Änderung des § 24 der Satzung

Die Aktionärin Canada Life Irish Holding Company Limited mit Sitz in Dublin, 14/15 Abbey Street Lower, Dublin 1, Irland schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„a)

§ 24 Absatz 1 der Satzung der JDC Group AG betreffend die Beschlussfassung der Hauptversammlung bei einfachen Mehrheitserfordernissen wird gestrichen.

b)

§ 24 Absatz 2 der Satzung der JDC Group AG wird der einzige Absatz von § 24 der Satzung der JDC Group AG, sodass § 24 der Satzung nunmehr wie folgt lautet:

§ 24 Beschlussfassung

Wird bei einer Wahl im ersten Wahlgang eine einfache Stimmenmehrheit nicht erreicht, so findet eine engere Wahl unter den Personen statt, denen die beiden höchsten Stimmenzahlen zugefallen sind. Bei der engeren Wahl entscheidet die höchste Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das durch den Vorsitzenden zu ziehende Los.“

Begründung zu Tagesordnungspunkt 7:

Mit der Streichung des Absatzes 1 des § 24 in der gegenwärtigen Form wird der Schutz der Minderheitsaktionäre gestärkt. Es werden diejenigen qualifizierten Mehrheitserfordernisse wiederhergestellt, die das Aktienrecht als Grundmodell zum Schutz der Minderheitsaktionäre vorsieht.

 

Wiesbaden, im Oktober 2020

Der Vorstand

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