Dürr Aktiengesellschaft: Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Dürr Aktiengesellschaft

Stuttgart

ISIN: DE0005565204
WKN: 556 520

Mitteilung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Dürr Aktiengesellschaft hat am 01. Oktober 2020 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 150.000.000,00, eingeteilt in 1.500 Teilschuldverschreibungen mit einem jeweiligen Nennbetrag von EUR 100.000, zu 100 % des Nennbetrags und mit einer Laufzeit bis 2026 begeben.

Die Wandelschuldverschreibungen berechtigen nach Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Stammaktien der Dürr Aktiengesellschaft. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises nach Maßgabe der Anleihebedingungen, EUR 34,22 je Stammaktie. Den Wandelschuldverschreibungen liegt das am 10. Mai 2019 von der Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossene, im Handelsregister eingetragene Bedingte Kapital 2019 zu Grunde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Dürr Aktiengesellschaft, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 10. Mai 2019 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses sowie eine Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wurden beim Handelsregister, Amtsgericht Stuttgart, HRB 13677, hinterlegt.

 

Bietigheim-Bissingen, im Oktober 2020

Dürr Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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