SCI AG – Hauptversammlung 2020

SCI AG

Usingen

WKN 605 101 / ISIN DE0006051014

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung

am 27. November 2020 um 16:00 Uhr (Einlass ab 15:45 Uhr)

im Junkernhof, Wilhelmjstraße 15, 61250 Usingen

mit nachfolgender Tagesordnung eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2019

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SCI AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 5.240.656,86 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Stefan Süring, Bad Homburg v.d.H., zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von insgesamt 16.500,00 Euro (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer) zu beschließen. Die Aufteilung der Vergütung erfolgt nach der Maßgabe, dass ein einfaches Aufsichtsratsmitglied eine einfache Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende eine zweifache Vergütung und der Vorsitzende eine dreifache Vergütung erhält (jeweils zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer).

TOP 7

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der SCI AG setzt sich gem. § 12 der Satzung sowie der §§ 95 und 96 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt die Herren

Wilhelm Nachtigall, Karben, Privatier
Markus Neumann, Hamburg, Privatier
Christian Wolff, München, Privatier

als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.

Die Berechtigung zur Teilnahme ist durch eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also den 6. November 2020, zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, also bis zum 20. November 2020 (24:00 Uhr Ortszeit), unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:

SCI AG, Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82, 61250 Usingen, Fax: 06081 / 688051

Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden Eintrittskarten übermittelt.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Anträge von Aktionären

Möchten Aktionäre Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß § 126 Absatz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

SCI AG, Bartholomäus-Arnoldi-Str. 82, 61250 Usingen

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter

https://www.sci-ag.de

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 480.207,00. Es ist eingeteilt in 480.207 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 37.449 eigene Aktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71 d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt 442.758 Aktien.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Gesellschaft, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.

Datenschutz

Die SCI AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt bei der SCI AG sowie im Wege der Auftragsvergabe nach Art 28 f. DSGVO.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der SCI AG

https://www.sci-ag.de

zu finden.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz, insbesondere gemäß der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) des Landes Hessen, erforderlich.

Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen oder innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einem COVID-19-positiv getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte kurzfristig, nicht an der Versammlung teilzunehmen. Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung bleibt hiervon unberührt.

Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise, in welchen Punkten bei der diesjährigen Hauptversammlung von der ansonsten gewohnten Durchführung unserer Hauptversammlungen voraussichtlich abgewichen werden wird. Diese Hinweise beziehen sich auf den aktuellen Stand der geltenden Verordnungen, die sich je nach dem weiteren Verlauf der Pandemie bis zum Hauptversammlungstermin verändern können. Die Gesellschaft wird, unabhängig von den nachfolgend gegebenen Hinweisen, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden Bestimmungen einhalten und umsetzen. Dies bedeutet, dass sich gegenüber den nachfolgend genannten Erfordernissen weitere Einschränkungen oder auch Erleichterungen ergeben können.

Soweit die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen die Durchführung der Hauptversammlung unmöglich machen oder in einem nicht vertretbaren Maß erschweren, behalten wir uns vor, die Hauptversammlung – auch kurzfristig – abzusagen.

Wir sind nach der aktuell geltenden der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) verpflichtet, eine Dokumentation über die in der Hauptversammlung anwesenden Personen zu führen. Die Gültigkeit der Verordnung zum Zeitpunkt der Hauptversammlung vorausgesetzt, werden wir Sie vor Einlass in die Veranstaltung bitten, ihre Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer) sowie den Zeitraum des Aufenthalts anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass wir unter Umständen zur Weitergabe der auf diese Weise zusammengestellten Liste an die dafür zuständigen Stellen verpflichtet sein können. Für diese Liste finden die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten keine Anwendung

Aus heutiger Sicht wird insbesondere der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern sowohl im Zutrittsbereich als auch im Versammlungsraum einzuhalten sein. Soweit der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewahrt werden kann, wird empfohlen, dass eine Mund-Nasen-Schutzbedeckung getragen wird.

Aufgrund des eingeschränkten Sitzplatzangebotes kann die Gesellschaft jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin grundsätzlich nur eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung ausstellen.

Bitte beachten Sie, dass wir zur Vermeidung eines unnötig langen Aufenthaltes in geschlossenen Räumen die Registrierung und den Einlass erst ab 15:45 Uhr ermöglichen werden.

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass vor, während und nach der Hauptversammlung keine Speisen und Getränke angeboten werden.

Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor unserer Hauptversammlung auf unserer Homepage

https://www.sci-ag.de

über die aktuellen behördlichen Anordnungen zur Corona-Pandemie und die in unserer Hauptversammlung geltenden Hygienevorschriften. Auch eine kurzfristige Absage unserer Hauptversammlung ist denkbar und würde neben anderen Veröffentlichungskanäle über unsere Homepage veröffentlicht.

 

Usingen, im Oktober 2020

Der Vorstand

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